[D.] Die
Flüchtlinge
[6.11. Antijüdische Gesetze in Luxemburg,
Italien und Holland 1938]
[Mai 1938: Luxemburg
schafft 52 österreichische Juden aus - das JDC-Hilfe für
200 neue jüdische Flüchtlinge]
Im kleinen Luxemburg wurden im Mai [1938] durch die
Behörden 52 österreichische Juden ausgewiesen.
Das JDC in Paris intervenierte bei der Luxemburger
Regierung - eine sehr seltene Angelegenheit für das JDC -
und forderte, solche Ausschaffungen in Zukunft zu
vermeiden. Luxemburg erlaubte daraufhin 200 Flüchtlingen
die Einreise, in Abstimmung mit dem JDC, dass das die
Hilfe für die Flüchtlinge übernehmen würde, und dass die
Flüchtlinge schlussendlich an andere Plätze gebracht
würden.
Die jüdische Gemeinde in diesem Land (S.242)
umfasste 200 steuerzahlende Mitglieder, und das
Hilfskomitee, Esra, war bis August [1938] am Ende seiner
Reserven angelangt. Als das JDC nicht genug Geld schicken
konnte, teilte das Esra der Regierung mit, dass es den
österreichischen Zustrom nicht länger bewältigen könnte,
und forderte die Regierung auf, die Einwanderung zu
beschränken, gleichzeitig ohne extreme Gewalt. Politische
Flüchtlinge, so sagte Esra, sollten "menschlicher"
behandelt werden.
(Endnote 61: 9-38, alles Material des Texts ist hier
enthalten.
[17. Aug 1938: Luxemburg
schliesst die Grenzen - die Polizei drängt Flüchtlinge
zurück nach NS-Deutschland - illegale Flüchtlinge werden
an Belgien und Frankreich übergeben]
Wahrscheinlich als ein Resultat dieser Anfrage schloss
Luxemburg am 17. August die Grenzen.
Aber die illegale Einreise ging weiter [mit bezahlten
Schleppern]. Die Polizei drängte die Flüchtlinge
normalerweise nach Deutschland zurück. Diejenigen, denen
die Einreiche ins Land gelang, wurden an die Grenzen von
Belgien und Frankreich gebracht.
[Ab Ende August 1938: Das
JDC finanziert das Esra - Luxemburg nimmt 1000 jüdische
Flüchtlinge auf]
Im späten August verpflichtete sich das JDC, Esra zu
helfen, Häuser und Verpflegungsstätten für Flüchtlinge zu
unterhalten. So konnte für die verarmten Flüchtlinge
gesorgt werden; die Luxemburger Regierung erlaubte nun im
Spätjahr 1938 1000 Leuten, die genug Mittel hatten, die
Einreise.
[7. Sep 1938: Italien:
Gesetz zum Entzug der Staatsbürgerschaft für Juden, die
seit 1919 Italiener sind - seit 1919 anwesende Juden
müssen Italien innert 6 Monate verlassen]
Ähnliche Probleme kamen in anderen europäischen Ländern
auf. An einem italienischen Dekret vom 7. September 1938
konnte man ablesen, dass die wachsende rassistische
Propaganda Wirkung zeigte - von den Deutschen und deren
Helfern unter den italienischen Faschisten angestachelt -
und die Praxis wurde nun sehr rau. Allen Juden, die seit
1919 italienische Staatsbürgerschaft waren, wurde
nun durch einen Federstrich die Staatsbürgerschaft
aberkannt. Allen ausländischen Juden, die das Land seit
1919 betreten hatten, wurde befohlen, das Land innerhalb
von 6 Monaten zu verlassen.
[1938: Holland: Zahlen -
strikte Grenzkontrollen]
In Holland wurden die Grenzen offiziell geschlossen;
11.000 jüdische Flüchtlinge waren in die Volkswirtschaft
aufgenommen worden, davon aber lebten 2000 von
Hilfeleistungen oder bereiteten ihre Auswanderung vor,
oder beides. Im Verlauf des Jahres 1938 gab die Regierung
die Erlaubnis, weitere 2000 Juden legal aufzunehmen, vor
allem Eltern von jungen Juden, die schon in Holland
arbeiteten. Aber alle anderen Versuche, nach Holland zu
gelangen, wurden durch strikte Grenzkontrollen
zunichtegemacht.
[Illegale Einwanderung nach Holland wird nicht erwähnt,
ist aber sehr wahrscheinlich].