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Kriminelle deutsche Justiz (Teil 2)

Meldungen über die kriminelle deutsche Justiz, und wie sie sich verteidigt

Meldungen

präsentiert von Michael Palomino

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Bericht von Henri Richthaler

Dr. Henri Richthaler – bekannter Buchautor zu Justizverbrechen

Aus „Recht ohne Gerechtigkeit“ von Dr . Henri Richthaler , C-Verlag 1989, Seiten 4f: „Über die Richter hinaus steht unser ganzes Rechtssystem kurz vor seinem Kollaps . Die Justiz hatihre Fähigkeit verloren, gerechte und in vertretbarer Zeitspanne getroffene Entscheidungen zufällen. In vergleichbarer Situation müßte ein Unternehmen Konkurs anmelden.Mit dem Rechts-Killer-Instrument der ‚freien richterlichen Beweiswürdigung’ werden Prozessevon den Richtern so zurechtgeschnitten, daß gewünschte Resultate gerechte Entscheidungen verjagen. Nur noch formell nehmen die Gerichte ihre Aufgaben wahr .Unser Rechtsstaat ist zum Rechtsmittelstaat verkommen . Die Justiz ist auf dem Niveau eines Glückspiels angekommen. Würden Urteile mit demKnobelbecher ausgewürfelt, es wäre kein Unterschied in Resultat und Niveauzu Entscheidungen der Richter festzustellen. ‚Im Namen des Volkes’ läßt sichebenso gut würfeln wie langes Fachchinesisch in richterlicher Willkür verkünden.“


Bericht von Diether Huhn

Richter Diether Huhn,Vorsitzender Richter am Landgericht,Professor für Rechtsdidaktik, Familien- und Sachenrecht

Richter Diether Huhn schrieb 1982 in einem Buch über „Richter inDeutschland“, zitiert in Neue Juristische Wochenschrift 2000, Seite 51: „Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmalentscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter machen mir Angst .“


Bericht von F.J. Mehmel

Hamburger Richter und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaftsozialdemokratischer Juristen, F.J. Mehmel

„Das Ansehen der Justiz ist noch nie so schlecht gewesen wie heute. Ihr Erscheinungsbild leidetunter langen Verfahrensdauern mit teilweise existenzbedrohenden Folgen, Binnenorientierung stattZuwendung hin zum Bürger und obrigkeitsstaatlichem Auftreten von Geschäftsstellen undRichtern. Zu kritisieren ist der richterliche Arbeitseinsatz und die bestehenden Hierarchien, diefehlende Verantwortlichkeit für das eigene Arbeitsergebnis, die mit fehlender Kontrolle verbundenist.“ FAZ vom 27.5.1997


Göttliche Wahrheiten und Anprangerungen der Justizpersonen

Dies sind Worte GOTTES an den Verfasser während seiner 7-jährigen vergeblichen Kämpfe (von2004-2010) gegen eine verbrecherische Justiz bis hinein zum BVG und BGH und EuGH. Für dieglaubenslose und gottlose Welt muß ich erwähnen, daß ich seit etwa 1981 Göttliche Eingebungenerhalte, die sowohl vom Heiligen GEIST, von JESUS als auch von der Mutter GOTTES stammen.Die nachfolgende Sätze sind nur wenige aus einer Vielzahl von etwa 5000, die mir in den 7 Jahrenmeines Lebens in dem bedeutenden Marienwallfahrtsort Medjugorje geschenkt wurde, wo dieMutter GOTTES bis zum Jahr 2000 mehr als 10.000 Male erschien und heute immer noch einigenSehern erscheint.


§ 38 Richtereid

(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:„ Ich schwöre , das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Personzu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen , so wahr mir GOTT helfe.“
(2) Der Eid kann ohne die Worte "so wahr mir GOTT helfe" geleistet werden.
(3) Der Eid kann für Richter im Landesdienst eine Verpflichtung auf die Landesverfassungenthalten und statt vor einem Gericht in anderer Weise öffentlich geleistet werden.

Aber diese Worte sind wohl für fast alle Justizpersonen Floskeln undleere Worte , die sie nicht mehr ernst nehmen und sich nicht darangebunden fühlen. Sonst könnte nicht diese Flut von Justizverbrechen über Deutschland gekommen sein, und niemand weist auch Richter und Justizpersonal in Bezug auf ihren heiligen Eid zurecht.

Die Beamten und sonstigen Verwaltungsangehörigen sind Diener desganzen Volkes, nicht einer Partei oder sonstigen Gruppe. Sie haben ihrAmt und ihre Aufgaben unparteiisch und ohne Rücksicht auf die Personnur nach sachlichen Gesichtspunkten wahrzunehmen. Jeder Beamte leistet folgenden Amtseid:

,,Ich schwöre, daß ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen , meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir GOTT helfe."


Professor Dr. Bernd Rüthers, Richter am Oberlandesgericht Stuttgart

„Die Bundesrepublik wird vom gesetzgebenden Rechtsstaat, den das Grundgesetz gebietet,zum oft unberechenbaren Richterstaat .“
FAZ vom 15.04.2002

Professor der Rechte für Zivilrecht und Rechtstheorie an der UniversitätKonstanz;

von 1976 - 1989 Richter am Oberlandesgericht Stuttgart

„Recht ist in Deutschland das, was die obersten Bundesgerichte für Rechterklären. Sie befinden abschließend darüber, was in den Gesetzen steht. Die Deutungsmacht der Gerichte ist stärker als die Regelungsmacht desParlaments. Kurz: Der Richterstaat ist unser Schicksal . Macht wird von denen, die sie ausüben, in aller Regel geleugnet oderkleingeredet, auch von der Justiz . (…)

Nicht die Gesetzgebung, dieRichter machen das Recht . Das Bundesarbeitsgericht praktiziert dasvielfältig, auch gegen bestehende Gesetze . (…)

Gerichte sind den Strömungen der wechselnden „Zeitgeister“ ausgesetzt. Sie verwirklichen mitihren Entscheidungen zeitgebundene Gerechtigkeitsvorstellungen. Angesichts der bedrückendenErfahrungen mit dem vorauseilenden Gehorsam der Justiz auch gegenüber etablierten totalitärenWertvorstellungen erscheint es vermessen, von Gerichtsurteilen unbesehen „materielleGerechtigkeit“ zu erwarten . (…)

Für die Rechtsuchenden aber gilt die Einsicht des Richters und Schriftstellers Herbert Rosendorfer: „Justiz hat mit Gerechtigkeit so viel zu tun wie die Landeskirchenverwaltung mit dem lieben 7 GOTT.“ Gerichte bieten rechtskräftige Entscheidungen. Mehr können sie nicht leisten, und mehr sollte von ihnen nicht erwartet werden.“ FAZ, 17. Juni 2010


Rechtspolitiker Dr. Adolf Arndt

„Unsere Richter achten das Grundgesetz so sehr, daß sie es nuran hohen Festtagen anwenden.“
FAZ vom 15.04.2002

Dr. Adolf Arndt, langjähriger Rechtsexperte und Geschäftsführer dersozialdemokratischen Bundestagsfraktion, später, Berliner Kultursenator. Alser kurz vor seinem siebzigsten Geburtstag starb, nannten ihn Parteivorstandund Bundestagsfraktion einen "großen und menschlichen Juristen" und "einen Anwalt humanitärer Demokratie". Sein Politisches Wirken galt dem Prinzip der Machtkontrolle durch das Recht. Mit seinem Namen sind einige der seltenen Erfolgserlebnisseverbunden, die den Sozialdemokraten unter Adenauer in der Bundespolitik vergönnt waren: das Ende der skandalösen Begünstigung der Rechtsparteien durch die Steuerfreiheit riesiger Parteispenden (1958) und das Verbot des Adenauerschen Regierungsfernsehens (1961) - zwei Urteile, die Arndt für die Opposition beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erstreiten konnte. Für Adenauer und seine Partei waren es schwere Niederlagen; gesiegt hatte nach Amdts Verständnis in beiden Fällen die vom Grundgesetz geforderte politische Chancengleichheit.


Bericht von Gerd Seidel

Prof. Gerd Seidel, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Berlin

Zur richterlichen Unabhängigkeit siehe den Artikel von Prof. Gerd Seidel, „Die Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit“, AnwBl 6/2002, Berlin, S. 325 bis 330:

In dem Artikel werden einige skandalöse Gerichtsverfahren und -entscheidungen aufgeführt, diealle wegen der richterlichen Unabhängigkeit ungeahndet blieben. Dann wird festgestellt, daß dasProblem des willkürlichen Handelns einiger Richter nicht dadurch gemildert wird, daß zurKorrektur von offensichtlichen Fehlurteilen Rechtsmittel zur Verfügung stehen.Prof. Seidel zitiert dann den Präsidenten des BVerwG, H. Sendler , daß es „nahezu nichts gibt, wasin amtlicher Eigenschaft nicht erlaubt wäre. Dafür sorgt die dienstgerichtliche Rechtsprechung,die unter Berufung auf die richterliche Unabhängigkeit nahezu alles deckt bis hin zu grobenFlegeleien und zur Verlautbarung politischer Glaubensbekenntnisse abwegigen Inhalts im Rahmenvon Gerichtsverhandlungen oder aus Anlaß von Urteilsbegründungen.“

In einer Versammlung sagte ein Anwalt, er hoffe, daß in einem konkretenFall der Richter Größe zeigen wird, sich nicht an ihm zu rächen , weil erihn auf ein BGH-Urteil aufmerksam gemacht habe, was dieser Richteraber nicht hören wollte. Auch in sonstigen Gesprächen mit Anwälten ausMittelfranken klang immer wieder durch, daß Anwälte Angst vor Richternhaben müssen , weil ein Richter stets ein Verfahren zum Nachteil seinesMandanten lenken kann. Die Bezeichnung „Bestrafungsurteil“ hört manvon Anwälten, wenn ein Richter in einem Verfahren aus sachfremdenGründen seinen Ermessensspielraum einseitig ausnutzt oder ihn sogarüberschreitet, z. B., weil eine Prozeßpartei einem vom Gerichtvorgeschlagenen Vergleich nicht zugestimmt hatte. Das ist zwar alles Richterwillkür , wird aber wegen der richterlichen Unabhängigkeit so gut wie nie verfolgt .


Bericht von Willi Geiger

Bundesverfassungsrichter a. D. Prof. Willi Geiger

Zur Richterwillkür und zu unserem Rechtssystem sei noch auf das Zitat desBundesverfassungsrichters a. D. Prof. Willi Geiger verwiesen:

„Ich wage nach einem langen Berufsleben in der Justiz, wenn ich gefragt werde, den Ausgang einesProzesses nur noch nach dem im ganzen System angelegten Grundsatz vorauszusagen: Nach der Regel müßte er so entschieden werden; aber nach einer der vielen unbestimmten Ausnahmen undEinschränkungen, die das Recht kennt, kann er auch anders entschieden werden. Das genaueErgebnis ist schlechthin unberechenbar geworden. Allenfalls kann man mit einiger Sicherheit 8 sagen: Wenn du meinst, du bekommst alles, was dir nach deiner Überzeugung zusteht, irrst du dich.Ein der Entlastung der Gerichte dienlicher Rat könnte bei dieser Lage der Dinge sein: Führemöglichst keinen Prozeß ; der außergerichtliche Vergleich oder das Knobeln erledigt den Streitallemal rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil. Das heißt in allem Ernst:Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär ."

(Entnommen aus der Deutschen Richterzeitung (DRiZ) 9/1982, Seite 325)


Bericht von Wolfgang Neskovic

Richter am Bundesgerichtshof Wolfgang Neskovic

Die aufgezeigten Mißstände werden u. a. auch in der ZAP-Kolumne: „DerMythos von der hohen Moral der Richter“ von VRiLG Wolfgang Neskovic deutlich benannt (ZAP, Nr. 14 vom 25.07.1990, Seite 625). Richter Neskovic schreibt u. a., daß „die Rechtsprechung“ „schon seit langem konkursreif“ , „teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend“ ist und weistdann auf „den Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäreGehabe , die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter(innen )“ hin. In der Kolumne wird u. a. ausgeführt, was Richteralles davon abhält, redlich und unvoreingenommen zu arbeiten.In www.kfdwdb.eu/ZEB-Jahresbericht-2005.pdf beschrieb bereits 2002 Wolfgang Neskovic , Richter am Bundesgerichtshof, den Mythos von derhohen Moral der Richter wie folgt:

„ Der Tiefschlaf richterlicher Selbstzufriedenheit wird selten gestört. Kritik von Prozeßparteien,Anwälten und Politikern prallt an einem Wall gutorganisierter und funktionierender Selbstimmunisierungs-Mechanismen ab. Die Kritik von Anwälten und Prozeßparteien wirdregelmäßig als einseitig zurückgewiesen, von Journalisten mangels Fachkompetenz nicht ernstgenommen und von Politikern als Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit denunziert.Es ist ein Phänomen unserer Mediendemokratie, daß ein Berufsstand, der über eine so zentrale politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie dieRichterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher Kritikentzogen hat. Dabei hat die Richterschaft allen Anlaß, in eine kritischeAuseinandersetzung mit sich selbst einzutreten. Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif . Sie ist teuer,nicht kalkulierbar und zeitraubend.

Nur noch 30 Prozent der Bevölkerunghaben volles Vertrauen zur Justiz.Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, dieunverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter (innen) im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Mißtrauen undAblehnung. Darüber hinaus signalisieren viele Gerichtsentscheidungen eine Geisteshaltung, die tendenziell frauen-, gewerkschafts- und ausländerfeindlich ist. Das Sozialstaatsprinzip ist in der Rechtsprechung zur kleinen Schwester des großen Bruders Rechtsstaat verkümmert. Die Verwaltungsgerichte, insbesondere die Oberverwaltungsgerichte, entscheiden im Zweifel für denStaat und gegen den Bürger . Manche Oberverwaltungsgerichte (z. B. das OberverwaltungsgerichtLüneburg) haben sich zu einer Wagenburg der Obrigkeit entwickelt. Für viele Strafrichter ist der Strafprozeß noch immer ein »Gesundbrunnen« und das Eigentum wichtiger als Gesundheit und Leben.

Das Fortbildungsinteresse von Richtern ist schwach ausgeprägt und nur dann zu fördern, wenn ein »anständiges« Beiprogramm die Mühseligkeit der Fortbildung versüßt. Insbesondere sozialwissenschaftlichen, psychologischen und kriminologischen Erkenntnissen begegnet die Richterschaft in ihrer überwiegenden Mehrheit mit erschreckender Ignoranz und greiftstatt dessen lieber auf Alltagsweisheiten und Stammtischwahrheiten zurück. Das berufliche Fortkommen hat einen hohen Stellenwert und prägt im Wege des vorauseilenden Gehorsams dieInhalte der Entscheidungspraxis. Eine hohe Erledigungsziffer gilt im Kollegenkreis immer noch als Nachweis besonderer Befähigung. Eine Kritik in einer Fachzeitschrift wird allemal ernster genommen als die von Prozeßparteien. Die Aufhebung eines Urteils durch die höhere Instanz wirdals tadelnde »Schulnote« mißverstanden. (…) Die Sonderrichter im Dritten Reich sind mit demselben Qualifikationsbegriff groß geworden wie die Richter von heute. In der Personalförderung wird immer noch der Rechtstechnokrat undParagraphenreiter bevorzugt, der mit einem konservativen Staatsverständnis ausgestattet, wendigund anpassungsfähig, mit schwach ausgeprägtem Rückgrat an seiner Karriere bastelt. Der Richtertyp hingegen, der menschlich empfindsam und unabhängig sein Amt wahrnimmt, der sich sozial engagiert und sich dazu bekennt, hat in der Personalpolitik wenige Chancen. Dies muß geändert werden. Neue Richterinnen und Richter braucht das Land . Es wird Zeit, daß hierüber eine öffentliche Diskussion einsetzt...“.

In www.systemkritik.de/bmuhl/justizverbrechen/justizverbrechen.html sind Literaturquellen


Rechtsanwalt/Strafverteidiger Rolf Bossi: Buch: "Halbgötter in Schwarz"

Strafverteidiger Rolf Bossi zeigt in seinem Buch „Halbgötter in Schwarz“ auf, wie sich die deutsche Justiz ihr Recht zurechtbeugt. Er wirft die Frage auf: Leben wir tatsächlich in einem demokratischen Rechtsstaat? Nach über 50 Jahren als Strafverteidiger rechnet Rolf Bossi ab: Etwasist faul im Rechtsstaat Deutschland. Falsche Darstellungen von Zeugenaussagen, Indizien oder gutachterlichen Ausführungen durch die Richter sind ebenso verbreitet wie abenteuerliche Wegeder Urteilsfindung . Die Folge sind skandalöse Fehlurteile und Justizopfer , die den Mühlen der Justiz wehrlos ausgeliefert sind , die noch heute von demRechtsverständnis der Nazi-Zeit geprägt ist. Rolf Bossi zeigt, wie durch Selbstherrlichkeit, Willkür und Inkompetenz die unabhängige Urteilsfindung ad absurdum geführt wird. Ein engagiertes Plädoyer für die Kontrolle eines Systems,in dem die Allmacht der Richter zur Quelle gravierender Justizirrtümer wird! Leben wir tatsächlich in einem demokratischen Rechtsstaat? Rolf Bossi zeigt anhand seiner spektakulärsten Fälle, wie sich die deutsche Justiz ihr Recht zurechtbeugt . Rolf Bossi kämpft seit vielen Jahren als Anwalt gegen die vom Justizsystem begünstigte Selbstherrlichkeit und Willkür deutscher Richter. Anhand verschiedener Fehlurteile, die durch Rechtsbeugung und Kumpanei zustande kamen, zeigt er, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit die Macht deutscher Richter und die Ohnmacht ihrer Opfer gebrochen werdenkönnen


Bericht von Udo Hochschild

Richter Udo Hochschild, Verwaltungsgericht Dresden

„In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt . Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet . Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondernDiener des Rechts . Deshalb müssen Richter von Machtinteressen freiorganisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht .In den Protokollen des Parlamentarischen Rats [des deutschenVerfassungsgebers] ist wörtlich nachzulesen, daß die Verfasser desGrundgesetzes eine nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche Gewaltenteilung , einen neuen Staatsaufbau im Sinne des obendargestellten italienischen Staatsmodells wollten: ‚Die Teilung der Staatsgewalt in Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechungund ihre Übertragung auf verschiedene, einander gleichgeordnete Träger‘ [Zitat aus der Sitzung des Parlamentarischen Rats vom 08.09.1948].

Der Wunsch des Verfassungsgebers fand seinen Niederschlag im Wortlaut des Grundgesetzes [z. B. in 10 Art. 20 Abs. 2 und 3, Art. 92, Art 97 GG]. Der Staatsaufbau blieb der alte. […]

Das Grundgesetzist bis heute unerfüllt. Schon damals stieß die ungewohnte Neuerung auf heftigen Widerstand.Bereits in den Kindestagen der Bundesrepublik Deutschland wurde die Gewaltenteilung mit demZiele der Beibehaltung des überkommenen, einseitig von der Exekutive dominierten Staatsaufbauserfolgreich zerredet. Die allenthalben verbreitete Worthülse ‚Gewaltenverschränkung‘ wurdezum Sargdeckel auf der Reformdiskussion .“


Bericht von Peter-Alexis Albrecht

Prof. Peter-Alexis Albrecht, Rechtsexperte

„Wir haben einen Zustand erreicht, daß die Exekutive eine Allmachtin diesem Staat darstellt, die keinerlei verfassungsrechtlichesGewissen mehr hat. In ihrem scheinbaren Sicherheitsstrebenvernichten sie sämtliche Grundrechte, die in dieser Republik bisher heilig waren.“" Staatsanwälte reagieren auf Befehl und Gehorsam und sindeingebettet in eine fast militärische Administration. Der Unterste ist der Sachbearbeiter, es kommt der Abteilungsleiter, der LOSTA, der leitende Staatsanwalt, der Generalstaatsanwalt. Und Sie merken an dieser Diktion bereits, daß wir hier mitten im Militär sind. Daß Politik sich dieser Staatsanwälte nun bedient um ihreInteressen durchzuziehen - jeweils ein politischer Minister, welcher Couleur auch immer - istnormal. Ich würde es nicht dramatisieren. Man muß es nur wissen, man muß damit umgehen. Nichtumsonst wurde die Staatsanwaltschaft schon als Kavallerie der Justiz bezeichnet."Frage des Moderators: „Was ist das?“Antwort: " Schneidig aber dumm."



Buch: Korruption und Willkür in der deutschen Justiz

(Jürgen Roth, Rainer Nübel und Rainer Fromm, Heyne 2008) – Buchbesprechung

«Wir ahnten beim Schreiben des Buches, daß Kritik an der Justiz, die sich mit dem innig gepflegtenHeiligenschein der Rechtsstaatlichkeit und Gesetzestreue schmückt, auf eher verhaltene Gegenliebe stoßen wird. Die Reaktion der Leser auf das Buch war für uns hingegen bestürzend . Wir wurden mit einer Flut von Fällen verzweifelter Bürgerinnen und Bürger überschwemmt , dievon der Justiz im wahrsten Sinne des Wortes ihrer Menschenwürde und teilweise ihrerexistentiellen Grundlagen beraubt wurden.Ohnmächtig fühlten wir uns, weil wir in vielen Fällen nicht helfenkonnten. Viel zu viele haben, was uns besonders erschreckte, inzwischen den Glauben an den demokratischen Rechtsstaat verloren . Sie sindaufgrund ihrer negativen Erfahrungen mit der Justiz davon überzeugt,daß diese sie zum Feind erklärt hat. Dazu gehörten jene, die es wagten, skandalöse Urteile von Richtern und Verfolgungsmaßnahmen oderfahrlässiges Nichthandeln durch Staatsanwälte nicht hinzunehmen.Zwar wurde nicht immer das Recht gebeugt, aber es ist inzwischen so biegsam wie einWeidenstrauch geworden. Und Artikel 1 der Verfassung, die Würde des Menschen seiunantastbar, verkümmert zur Sprechblase . (…)

Übrig bleibt dann bestenfalls eine seelenlose Justiz – manche sprechensogar von „Justizverbrechen“, die klaglos hingenommen werden .Gibt es das überhaupt? Ja, sagt Rolf Lamprecht, der für den Spiegel diehöchsten deutsche Gerichte und ihre Urteile verfolgte. „Justizverbrechen werden von der eigenen Zunft nur widerwillig wahrgenommen, Nichts sehen! Nichts hören! Nichts sagen! Letztmals geschehen in Naumburg . Dort beging das Oberlandesgericht(OLG) – objektiv – Rechtsbeugung im Wiederholungsfall. Keiner regtesich auf.“ Und er erinnerte daran, daß schon einmal und zwar im Jahr 1933, als sich Recht in

Unrecht verkehrte, der „Stand“ den Verfall achselzuckend hinnahm. Der Eindruck drängt sich auf,daß die letzte Hürde davor nur noch das Bundesverfassungsgericht oder der EuropäischeGerichtshof ist. Aber selbst Urteile des Bundesverfassungsgerichts werden inzwischen, wieHeribert Prantl schreibt, „von der Politik eklatant mißachtet“. Für die um sich greifende Unterwürfigkeit gegenüber den politischRegierenden, für schlampige Urteilsfindung aus ökonomischenGründen, für Willkür , sind Staatsanwälte und Richter selbstverantwortlich sowie diejenigen, die dieses Handeln fördern, duldenoder vertuschen. Groteske Liebdienerei den politisch Regierenden gegenüber ist es,wenn, wie in Sachsen, Staatsanwälte auf Richterposten gehievtwerden, bevorzugt , wie wir erfahren haben, bei entsprechender Beflissenheit. Die Folge ist, daß im Laufe der Jahre eine verschworeneGemeinschaft mit einem ausgeprägten Korpsgeist wuchern kann.

In einem solchen System hat derjenige kaum Chancen im Justizapparat, der nicht ins genehme politische Raster paßt . Undsollte einmal gegen einen hohen Richter oder Staatsanwalt (keiner ist unfehlbar) ermittelt werden,dann genießt er besondere Privilegien, die einem normalsterblichen Bürger verwehrt sind.Trotzdem wird das Hohelied von der Gewaltenteilung, einer Justiz, die als „dritte unabhängigeStaatsgewalt nicht der Legislative und Exekutive untergeordnet ist“, immer noch von denhohen Justiz-Repräsentanten gesungen. Deshalb stellt sich zwangsläufig die grundsätzliche Fragenach der richterlichen Unabhängigkeit. Sind Richter wirklich unabhängig? Noch herrscht dieUnfehlbarkeitsposition, die jegliche Kritik an richterlicher Tätigkeit und ihren Urteilen alsVerletzung des Prinzips der Unabhängigkeit verdammt. Diese Unabhängigkeit steht nicht nur zur Disposition bei offensichtlichen Fehlurteilen, deren Opfer sich häufig nicht mehr wehrenkönnen . Es mag im Vergleich dazu banal sein, aber sie wird auch dann tangiert, wenn der Aufstiegvon dienstlichen Beurteilungen der politisch eingefärbten Ministerialbürokratie abhängt. Das kannnämlich faktisch auf eine informelle Weisung hinauslaufen, wie der Richter in Zukunft verfährt undentscheidet. Damit wäre der Mythos richterlicher Unabhängigkeit endgültig entzaubert .(…)

Ein Beispiel: Hamburgs Ex-Richter Gnadenlos Ronald Schill, der in seinen „besten Zeiten“ eine junge Frau ins Gefängnis stecken wollte, weil sie ein Auto zerkratzt hatte. Dann wurde er wegenRechtsbeugung vom Landgericht Hamburg zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil wurde vomBundesgerichtshof aufgehoben und nach erneuter Hauptverhandlung wurde er im Dezember 2001freigesprochen. In dieser Zeit war er bereits Innensenator in Hamburg ! Im Februar 2002 wurde ihmvorgeworfen, Kokain zu konsumieren . Das Fernsehmagazin „Panorama“ berichtete von diesem Verdacht und wurde daraufhin von der Hamburger Pressekammer angehalten, diese Behauptung nichtzu wiederholen. Über deren umstrittene Urteile, denen Verhandlungen wie am Fließbandvorausgehen , informiert übrigens bestens die Webseite: www.buskeismus.de.Ronald Schill konnte sich ja deshalb erfolgreich gegen den Vorwurf des Kokainkonsums wehren,weil er triumphierend einen Haartest beim Gerichtsmedizinischen Institut in München präsentierte,wonach kein Kokain bei ihm nachgewiesen werden konnte. Anfang April 2008 präsentierte Bild eine private Videoaufnahme. Sie zeigte den inzwischen abgehalfterten Ex-Richter und Ex-Innensenator, wie er Koks schnupfte und stolz berichtete, wie er seinen damaligen Kokaintest manipuliert hatte. Ronald Schill ist die niedrige Ebene eines irgendwie höchstfragwürdigen Amtsrichters. (…)

Seit Jahren sind der XI. Bankensenat des Bundesgerichtshofs(BGH) und dessen Vorsitzender Richter heftiger Kritik ausgesetzt.Vorgeworfen wird ihnen eine verbraucherfeindliche und bankenfreundliche Rechtssprechung , gerade wenn es um Anleger geht, die ihr Geld in sogenannteSchrottimmobilien für die Altersvorsorge investiert hatten. Mit Hilfe großer Anwaltskanzleien, derenMandanten genügend Finanzmittel haben, um Verfahren bis in die letzte Instanz zu treiben, werdenAnlegerrechte und die Rechte der Verbraucher mit Füßen getreten.


Bericht des Vereins Graue Zone

Verein Graue Zone e.V., Bremen

Es ist wieder mal an der Zeit mit erhobenem Finger auf die Mißstände in unserer Republik hinzuweisen. Zusammen mit dem „Bundesverband zum Schutz vor Rechtsmissbrauch e.V.“ dem„Verein gegen Rechtsmissbrauch e.V. dem „Verein Bank und Sparkassengeschädigter e.V.“ u. a.Vereinigungen , die alle dem gleichen Ziel dienen, fordern wir für den bundesdeutschen Bürger und auch für unsere ausländischen Freunde, (Rassenhaß, Sippenhaft und Diskriminierung kennen wir nicht!) nicht Recht, sondern Gerechtigkeit von der Justiz! Unsere Proteste in jüngster Vergangenheit, durchgeführt von unseren Freunden und Mitstreitern, bleiben ungehört, es ändert sich für die Betroffenen nichts. Das Heer der Justizgeschädigten wird immer größer , und die Resonanz in den Bereichen bundesdeutscher Justiz und Politik nimmt im gleichen Maßstab ab. Man weigert sich von offizieller Stelle Mißständen nachzugehen . Wir haben Beweise dafür, daß man selbst auf den Selbstmord von Geschädigten zählt!

Gerechtigkeit ist leider für die bundesdeutsche Justiz ein Fremdwort , das es nicht gibt, das aber auch von den bundesdeutschen Politikern nicht gefordert wird, Wen wundert es, wenn man erkennt, daß die Vielzahl bundesdeutscher Politiker dem Berufsstand der Juristen angehört! Warum ist die bundesdeutsche Justiz zu kritisieren? Warum braucht diese Republik dringend Vereine und Zusammenschlüsse von Menschen, die sich für Gerechtigkeit einsetzen, weil Gerechtigkeit der Feind deutscher Justiz ist! Gerechtigkeit erfordert von Justizverantwortlichen Arbeit, viele der Justizverantwortlichen sind faul und dumm . Faul in erster Linie deshalb, weil viele Staatsanwälte und Richter ohne richtige Aktenkenntnis in den Gerichtssaal kommen . Dummheit ist nicht allein eine Frage von Wissen oder besser Nichtwissen, zur Dummheit zählt auch die falsche und grundlose Überheblichkeit , die Intoleranz und Sorglosigkeit im Umgang mit Recht und Gesetz.

Der Beweis: Falsche Urteile werden vor allem deshalb ausgesprochen,weil sich die für ein Urteil Verantwortlichen wenig um die Wahrheit und Klarheit im Prozeß bemüht haben, sondern weil sie Ihren Geltungsdrang und ihr Imponiergehabe ausleben wollen. Mancher, der in der Familie nichts zu melden hat, kann hier zeigen was er für ein Kerl ist. Der Richter und Staatsanwalt kann hier seinem Frust oder Ärger Luft machen.Beweis: Urteilsbegründungen, die an den Haaren herbeigezogen sind oder gar Urteile und Beschlüsse, denen ein Grund nicht nachzuempfinden ist und das, obwohl das höchste bundesdeutsche Gericht Klarheit und Wahrheit in den Gerichtsentscheidungen fordert! So sind auch bereits die Todesurteile im Dritten Reichzustande gekommen.Wer zählt die Titel, nennt die Namen, die Rechtsliteratur, die sich über die vorgenannten Themen ausgelassen haben! (…)

Wie geht die bundesdeutsche Justiz mit den Fakten um? Staatsanwaltliche Ermittlungen werden von vornherein abgelehnt . Unsere Recherchen im Bereich der Staatsanwaltschaft haben ergeben, daß die Mehrheit der Ermittlungsbeamten weder betriebswirtschaftliche noch bankrechtliche Kenntnisse hat, um einen solchen Fall beurteilen und bewerten zu können. Es ist ganz einfach so, daß auf Grund dieses Mangels der Betroffene einesBankbetrugs auf der Strecke bleibt, der Kenntnisstand der Herren Justizverantwortlichen ist ebenso erschreckend gering, daß dem Betrug durch Geldinstitute Tür und Tor geöffnet ist .Dazu kommt, daß sich die Betrogenen kaum zur Wehr setzen können , da die finanziellen Mittelder Ausgeraubten und Geplünderten für eine Klage nicht ausreichen, und die Betrüger am Hahn des Geldes sitzen und die Möglichkeit haben bis zum St.Nimmerleinstag zu klagen. Das bedeutet, daß solche Prozesse schon leicht ein Jahrzehnt dauern können, bis es zum völligen finanziellen und gesundheitlichen Kollaps der Bankopfer kommt. Prozeßkostenhilfe der Bundesrepublik Deutschland eine Rechtslüge! Wer kennt einen Anwalt, der sich mit den Beihilfen, die vom Staat im Rahmen einer Prozeßkostenhilfe zugestanden werden, zufrieden gibt?Obwohl wir ständig bemüht sind, Rechtsanwälte für unsere Mitglieder zu finden, die Prozesse übernehmen, ist es uns seit jahrelangen Bemühungen nicht gelungen dementsprechende Rechtsanwälte zu finden. Die Justiz selbst benennt auch keinen Anwalt, der sich mit dem Honorar der Prozeßkostenhilfe zufrieden gibt. Demzufolge ist die Prozeßkostenhilfe die größte Staatslüge der Bundesrepublik Deutschland, die vor den internationalen Gerichtshof gehört! Beweis und Grund für eine internationale Klage: Selbst Anwaltskanzleien, die mit bundesdeutschen Politikern besetzt sind oder waren, lehnen jedes Gesuch, für Prozeßkostenhilfe tätig zu werden, höflich und bestimmt ab !

Wie geht die Justiz mit der Vergewaltigung von jungen Frauen und Kindern um? Die jungen Frauen, die von Sexualstraftätern belästigt, oder gar vergewaltigt wurden, werden vor bundesdeutschen Gerichten nicht selten als geile Weiber hingestellt , die an ihrem Schicksal selbst schuld sind. Wie in jüngster Zeit gerade belegt worden ist, läßt man Vergewaltiger unbestraft laufen , die Opfer werden durch endlose Verhöre , an denen sich die Justizverantwortlichen aufgeilen, bis aufs Blut gepeinigt Auch das ist ein Teil bundesdeutscher Justiz. Neuerdings wird von der Justiz und Politik besonders vehement Jagd auf Bürger gemacht, die mit Namen von Richtern und Staatsanwälten im Internet auf Mißstände in der Justiz aufmerksam machen .Selbstverständlich werden auch wir Vereine von der Staatsanwaltschaft gefilzt . Auch bei der GRAUEN ZONE 88 e.V. war das der Fall, obwohl wir gesagt haben, daß wir die Unterlagen auch ohne Durchsuchungsbefehl gern herausgeben, wenn wir damit eine Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung gegen die Justizverantwortlichen unserer Fälle verbinden können. Davon will man in diesem angeblichen Rechtsstaat, Bundesrepublik Deutschland, nichts hören

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21.2.2013: <Erneute Festnahme eines Gerichtsvollziehers>

http://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2013/02/21/erneute-festnahme-eines-gerichtsvollziehers/

<Vorab ein großes Lob an dieser Stelle für die Polizeibediensteten des Polizeipräsidium Osthessen für Ihren schnellen, souveränen und stressfreien Einsatz vor Ort.

Da im Internet immer mehr Menschen über die Ausbeutung durch Besatzungsstatus, fehlende Rechtsgrundlage in der BRD und Zwangsüberführung in ein EU Konstrukt erfahren, werden Sie in Zukunft noch oft gebraucht.

Da kann das gezeigte Verhalten allen Kollegen als vorbildlich MENSCHLICH und Lösungsfördernd weiter empfohlen werden.

So wünschen wir uns Zusammenarbeit – von Mensch zu Mensch statt „Juristische Person“(Sklave nach Personalausweis). Danke. Danke Danke …..

Die Interessengemeinschaft Volksaufklärung Fulda

Zum Sachverhalt:

20.02.2013 gegen 13°° Uhr in Kleinlüder / Fulda:

Aufklärung eines sog. Gerichtsvollziehers unter Zuhilfenahme der Polizei über die tatsächlichen Rechtsgrundlagen in der BRD.

Vorgeschichte:

Einem Unterstützer der Interessengemeinschaft Fulda wurde von der “Ordnungsbehörde Fulda” ein

Strafzettel zugestellt. Er soll auf einer Ausfallstraße nachts um 3 Uhr zu schnell gefahren sein.

Nach Überprüfung des Tatortes, wo die Geschwindigkeitsübertretung gemessen wurde, befinden sich auf dieser Strecke keinerlei Schilder, die den Tatvorwurf rechtsfertigen würden. Es wurden Lichtbilder als Beweismittel an das Regierungspräsidium Kassel gesandt.

Statt sachkundig und fachlich korrekt eine verbindliche Stellungnahme abzugeben wurde einfach ein Bußgeldbescheid erlassen. Dieser Bußgeldbescheid wurde zurückgewiesen.

Statt auf die ordentliche Zurückweisung fachlich und sachlich zu antworten, wurde vom Regierungspräsidium Kassel eine Zwangsvollstreckungssache unter dem Aktenzeichen: DR II 112/13 unter dem AZ: 978.962247.4 beim Amtsgericht Fulda eingeleitet.

Am 06.02.2013 wurde unser Untersützer schriftlich von Herrn Gerichtsvollzieher Thomas Halsch, wohnhaft in 36039 Fulda, Prof.-Siegmund-Str. 3 Tel. 0661 – 67926324 Fax -25, informiert, dass er am 20.02.2013 zwischen 12:00 Uhr – 15:00 Uhr eine Pfändung durchführen will.

Gegen 12:30 Uhr kam Herr Thomas Halsch zu unserem Unterstützer und wurde freundlichst hereingebeten.

Er setzte sich auf einen für ihn reservierten Stuhl und wurde von allen Anwesenden begrüsst.

Herr Halsch wurde aufgefordert sich entsprechend auszuweisen und gab seinen für Ihn gültigen Ausweis zur Prüfung bereitwillig ab. Wir mussten feststellen, dass Herr Halsch mit einem Dienstausweis und nicht mit einem Amtsausweis ausgestattet wurde. Wenn jemand hochheitliche Aufgabe vornehmen will, ist ein Amtsausweis zwingend erforderlich. Da Herr Halsch seit 01.08.2012 durch die Änderung der Gerichtsvollzieherverordnung als freischaffender privater Unternehmer für die Firma Amtsgericht Fulda seine Arbeit verrichtet, hat er sich nachfolgender Straftaten schuldig gemacht:

Amtsanmaßung § 132 StGB:
sachliche Zuständigkeit von Vollstreckungsbeamten wurde aufgehoben – siehe §1, § 24 GVO vom 01.08.2012
Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 132a StGB:
wenn ein Finanzbeamter(in) kein Beamter mehr ist (§1 GVO), so ist er auch keine Amtsperson, welche zu hoheitlichem Handeln befugt ist – siehe § 11 StGB
Täuschung im Rechtsverkehr § 270 StGB:
Vorlage von falschen Dokumenten
Urkundenfälschung § 267 StGB:
Gebrauch von gefälschten Urkunden, der Versuch ist strafbar

Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB:
Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde
Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen §276 StGB:
Vorlage von Dienstausweis mit Deklaration als Amtsausweis, dadurch Täuschung im Rechtsverkehr
Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB:
die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung zur Erschleichung von Leistungen ist strafbar
Betrug § 263 StGB:
Verschaffung von Vermögensvorteil durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar
Hochverrat gegen den Bund oder ein Land §81,82 StGB:
wer es unternimmt, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern, begeht Hochverrat

Weitere schwere Vorwürfe, die sich aus der Tatsache, dass der die Täter rechtlich grundgeschult ist sind, ergeben:

- vorsätzlicher Betrug
- vorsätzliche Täuschung
- vorsätzliche Amtsanmaßung
- vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
- vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB

- Anleitung zur vorsätzliche Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
- vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung §81 und §82 StGB

Daraus ist eine den Täter(in)n vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB in Betracht zu ziehen.

Aufgrund dieser schweren Vorwürfe wurde der angebliche Gerichtsvollzieher gemäß § 127 StGB vorläufig von der freien Arbeits- und Interessengemeinschaft Volksaufklärung vorläufig festgenommen. Herr Halsch wurde ausführlich informiert und wir reichten und boten ihm belegte Brötchen und Kaffee an sowie konnte er über ein Festnetztelefon jederzeit telefonieren, da er sein Handy im Auto hat liegen lassen. Er nutzte die Möglichkeit des Telefons.

Herr Halsch bestätigte uns, dass er in keiner Weise von seimem Vorgesetzen Herr Dr. Liesching, Geschäftsführer der Firma Amtsgericht Fulda über die Änderungen der Gerichtsvollzieher-verordnung informiert wurde.

Wir forderten eine Polizeistreife über die Rufnummer 110 an und nach kurzer Zeit war ein Streifenwagen der POLIZEI des Polizeipräsidium Osthessen mit die drei Polizeibediensteten vor Ort.

Wir klärten in ruhige Atmosphäre den Sachverhalt ausführlich auf und die Polizeibediensteten nahmen die persönlichen Daten des angeblichen Gerichtsvollzieher Halsch auf.

Hier der Link zur aktuellen Gerichtsvollzieherverordnung vom 01.08.2012:

 GERICHTSVOLLZIEHERVERORDNUNG 01.08.2012

Es wurde jetzt Strafanzeige, Strafantrag und Strafverfolgungsantrag aus allen rechtlichen Gründen beim Polizeipräsidium Osthessen gegen nachfolgende Privatpersonen:

A)    Herr Thomas Halsch, tätig als Gerichtsvollzieher, Prof.-Siegmund-Str. 3, 36039 Fulda,

im Verfahren DR II 112/13

B)     Herr Jörg Liesching, tätig als CEO Geschäftsführer der Firma Amtsgericht Fulda,

Königstr. 38, 36037 Fulda im Verfahren DR II 112/13

C)     Herr Jörg Uwe Hahn, tätig als Der Minister der Justiz, für Integration und Europa und stellvertretende Ministerpräsident, der CEO Firma Hessisches Ministerium der Justiz, Luisenstraße 13, 65185 Wiesbaden

gestellt.>

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14.6.2013: Film (19:58 min.): Korrupte BRD-Justiz - Eine ehemalige Kriminaloberkomissarin berichtet


http://www.youtube.com/watch?v=f46gMqo3V5w

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Richter im Ruhestand klagt an: Justiz ist korrupt, Rechtsbeugung wird gedeckt
http://homment.com/richter-fahsel

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Stimme Russlands online, Logo

NRW 11.4.2014: <Deutschland: Familienvater in Haft, weil Kind nicht zum Sex-Unterricht kommt>

aus: Stimme Russlands online; 11.4.2014;
http://german.ruvr.ru/2014_04_11/Deutschland-Familienvater-in-Haft-weil-Kind-nicht-zum-Sex-Unterricht-kommt-3344/

<STIMME RUSSLANDS Schließen Sie einen Moment die Augen und stellen sich folgende Szene in Deutschland vor: Im Sexualkunde-Unterricht hantiert der Lehrer vor Grundschülern mit einer Plüsch-Vagina und einem Gummi-Penis. Er erklärt den Neunjährigen, wie Sex geht. Doch ein Kind fehlt: Die Eltern möchten nicht, dass ihr Sohn diese Dinge schon lernt und nehmen ihn aus der Stunde. Deswegen sitzt der Vater nun in Erzwingungshaft, auch der Mutter droht Gefängnis.

Es sind absurde Szenen. Doch sie markieren die Zukunft unserer Gesellschaft, weil die Politiker es so wollen. Vor allem Rote und Grüne sind ganz wild darauf, Kindern alles über Sex zu erzählen. Am besten schon den ganz Kleinen, damit sie ihre „natürlichen Bedürfnisse“ kennenlernen. Wer sich weigert, sein Kind zu dieser Art Unterricht zu schicken, muss Strafe bezahlen. Wer aus Prinzip nicht zahlt, wandert in den Knast.

Dutzende Male geschah dies in den letzten Jahren, vor allem unter der rot-grünen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen setzt man zunehmend alles daran, die Frühsexualisierung in Schulen durchzusetzen. Dort sind in den letzten Jahren immer wieder Fälle bekanntgeworden, nach denen Mütter oder Väter zum Teil wochenlang (40 Tage!) in Erzwingungshaft genommen wurden, nur, weil sie ihre kleinen Kinder nicht in der Schule zwangssexualisieren lassen wollten. Auch die Mutter eines Neugeborenen war darunter, sie saß zwei Wochen ein. Und jetzt wieder: Am vergangenen Montag wanderte Arthur Wiens für eine Woche hinter schwedische Gardinen, und zwar in die Justizvollzugsanstalt Hamm. Seiner Frau droht eine ähnliche Strafe.

„Den Menschen in den Mittelpunkt jeden Handelns stellen – dafür steht die Landesregierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft“, heißt es auf der Homepage der NRW-Landesregierung. Hannelore Kraft und ihre Minister/innen lachen fröhlich vom Bild aufs Volk runter. Weiter heißt es: „Wir in Nordrhein-Westfalen wollen, dass kein Kind zurückgelassen wird, sondern alle Kinder und Jugendliche beste Bildungschancen erhalten.“

Zynismus pur, und es wird einem schlecht, denn dieser Mix aus „so-tun-als-ob-nichts-wäre einerseits, und den hammerharten Sexual-Bandagen für Grundschüler andererseits hat etwas von einem Psychothriller, in dem man sich unheimlichen Mächten hilflos ausgesetzt sieht, weil keiner die Gefahr zu bemerken scheint: Die Gefahr für Leib und Seele unserer Kinder. Im Gegenteil, der lächelnde, eiskalte Feind ist Regierungschef!

Noch schlimmer ist die Tatsache, dass jene Eltern, die diesen rot-grünen Sex-Spuk nicht mitmachen wollen, eigentlich umfassend durch das Bundesverfassungsgericht bzw. durch das Grundgesetz geschützt wären. Eigentlich! So hat das Verfassungsgericht festgestellt, dass die Sexualerziehung in erster Linie Aufgabe der Eltern ist und nicht die des Staates. Und die höchsten Richter des Landes sind der Auffassung, dass die Schule mit ihrer Sexualerziehung – anders als andere Unterrichtsfächer – in die Intimsphäre des Kindes (Art. 1 und 2 GG), in das Erziehungsrecht der Eltern (Art. 6 II Satz 1GG) und in die Familie eingreift.

Die Eltern entscheiden? Die Realität sieht leider völlig anders aus. Auch Berlin und Baden-Württemberg wollen jetzt nachziehen und Sexualkunde im schulischen Bildungsplan festlegen. Bürgerproteste, Massendemonstrationen und eine Petition mit über 200.000 Unterschriften standen in den letzten Monaten gegen die politische Entscheidung: Nun denken der baden-württembergische grüne Ministerpräsident Kretschmann und seine emsigen Politiker darüber nach, über welche Hintertür sie ihre menschenunwürdigen Pläne doch noch umsetzen können. Dass zahlreiche Unterstützer übrigens aus der Pädophilen-Szene stammen, scheint unsere Politiker überhaupt nicht zu stören.

Ein Vorkämpfer der „sexualliberalen Sexualpolitik“ war zum Beispiel der Pädagoge und Psychologe Helmut Kentler, der auch an Evangelischen Akademien tätig war und für sein Engagement mit einer Professur in Hannover belohnt wurde. I n seinen „Lehrbüchern“ über die Sexualisierung von Kindern sprach er ganz offen aus, was Pädophile und deren Unterstützer aus rot-grünen Kreisen immer gerne ins Feld führen, was dem natürlichen Empfinden eines einigermaßen normal veranlagten Menschen allerdings schwerste Schmerzen verursacht: Weder Sex-Unterricht noch der Sex mit Kindern sei Missbrauch, sondern ein Kinderrecht.

Selbstverständlich kennen Kinder dieses „Recht“ auf Sex oder den Sex-Unterricht nicht, noch fordern sie es ein. Denn ihre natürliche Entwicklung sieht wahrlich anderes vor. Also müssen die Kinder von den durch ihre Triebe gelenkten „Aufklärern“ erst einmal auf den Geschmack ihrer „natürlichen Bedürfnisse“ gebracht werden. Dafür gibt es die Frühsexualisierung an Schulen. Übrigens empfahl Kentler auch dringend den angeblich »präzisierenden Gebrauch von Gossensprache für alles, was mit Sexualität zu tun hat«. Und er plädierte für eine schamfreie Erziehung, weil sie angeblich Vertrauen wecke.

Kentler konnte Zeit seines Lebens trotz all der Ungeheuerlichkeiten, obwohl er viele Jahre lang in Wort und Schrift zum sexuellen Missbrauch anregte, in Freiheit und Ruhe leben. Eltern, die aus Glaubensgründern ihre Kinder nicht zum schulischen Sexualkundeunterricht schicken, kommen dafür heute ins Gefängnis. Das ist Deutschland 2014!

Übrigens setzt sich der russische Präsident Putin seit Jahren nachdrücklich gegen derartige „moderne“ Entwicklungen zur Wehr. Er will Russland keinesfalls zwangssexualisieren. Dafür wird Putin von den deutschen Massenmedien ständig kritisiert. Die wir auch noch bezahlen. Zwangsbezahlen, versteht sich.>

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Epoch Times
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Landgericht Kiel 27.4.2018: Die deutsch-zionistische Justiz erfindet eine "Haftempfindlichkeit", um Muslimen die Haftstrafe zu verkürzen - Beispiel Jama B. und Eric X.
Trotz schwerer Verbrechen, erneut geringe Haftstrafen für Flüchtlinge – weil Deutschkenntnisse fehlen
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/trotz-schwerer-verbrechen-erneut-geringe-haftstrafen-fuer-fluechtlinge-weil-deutschkenntnisse-fehlen-a2411970.html

<Bei der Verurteilung von straffällig gewordenen Flüchtlingen zeigen deutsche Gerichte zuweilen eine schwer nachvollziehbare Milde. Neben dem Fall von Adel S., begründeten die Richter auch bei Jama B. und Eric X. ihre Entscheidung mit "Haftempfindlichkeit", wie "Bild" berichtete.

Adel S., einem algerischen Intensivtäter, wurde in einem Berufungsverfahren die Haftstrafe wegen Haftempfindlichkeit gekürzt. Seine fehlenden Deutschkenntnisse waren mit ein Beweggrund dafür. Doch er ist kein Einzelfall.

Auch Jama B. (22), der einen vierjährigen irakischen Jungen in einem Flüchtlingsheim in Boostedt (Schleswig-Holstein) sexuell missbrauchte, wurde durch das Gericht milde behandelt, berichtete „Bild“.

Bei einer möglichen Höchststrafe von 15 Jahren erhielt er durch das Landgericht Kiel zwei Jahre und vier Monaten wegen schweren sexuellen Missbrauchs.

Richter begründet mildes Urteil mit Trunkenheit und fehlenden Sprachkenntnissen

Der Richter begründete sein Urteil damit, dass Jama B. betrunken war, jung ist und kein Deutsch spricht.

Auch Eric X. (31), Flüchtling aus Ghana, kam mit einem milden Urteil davon. Er überfiel im April 2017 ein campendes Pärchen und vergewaltigte die Frau (23) vor den Augen des Freundes (27), berichtete „Bild“.

Die Staatsanwaltschaft forderte die Höchststrafe (15 Jahre). Das Gericht verurteilte Eric X. allerdings zu 11 Jahren. Zur Urteilsbegründung sagte das Gericht, dass Eric X. keine deutschen Sprachkenntnisse besitze und als Ausländer als besonders „haftempfindlich“ gelte. (er)>

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Politikstube
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7.6.2018: Kriminelle Zionistenjustiz verarscht Deutsche: Türke bekommt für Tötung von Deutschem Bewährungsstrafe (!)
Skandalurteil: Deutscher Familienvater totgeprügelt – Nur Bewährungsstrafe für türkischen Täter
https://politikstube.com/skandalurteil-deutscher-familienvater-totgepruegelt-nur-bewaehrungsstrafe-fuer-tuerkischen-taeter/ <Von Victoria

Ende August 2017 wurde ein 40-jähriger von einer Gruppe „Jugendlicher“ in Bergisch Gladbach angegriffen und zu Tode geprügelt, nun wurde das Urteil am Kölner Landgericht gefällt: zwei Jahre auf Bewährung wegen Körperverletzung mit Todesfolge. War nicht anders zu erwarten, der Kuschelkurs mit Bonus für einen bestimmten Personenkreis wird weiter gefahren, obwohl durch die brutale Gewalt des Täters – ein Türke – ein deutscher Familienvater stirbt. Also liegt keine besonders schwere Schuld vor, wenn man die Faust beim Schlag ins Gesicht einsetzt und eine schwere Verletzung mit Todesfolge billigend in Kauf nimmt? Das ist doch ein Witz, dieser ewige Täterschutz.

[…] Er muss nicht ins Gefängnis! Ahmet R. (19, Name geändert), der in Bergisch Gladbach durch eine brutale Attacke des Tod des zweifachen Familienvaters verursacht hatte, hat beim Prozess um Körperverletzung mit Todesfolge zwei Jahre Haft auf Bewährung bekommen.Das verkündete die Vorsitzende Richterin Ulrike Grave-Herkenrath (61) am Donnerstag im Kölner Landgericht.

Aus völlig nichtigem Anlass hatte der Kölner den Mann, den er gar nicht kannte, im August vergangenen Jahres in der Innenstadt von Bergisch Gladbach attackiert, um sich Respekt vor seinen Freunden zu verschaffen, hatte der Angeklagte im Prozess gesagt. K. krachte nach einem gezielten Schlag auf den Boden, brach sich den Schädel. Er verstarb einen Tag nach dem Angriff in der Klinik in Köln-Merheim.

Verteidiger Tobias Westkamp hatte dazu erklärt, sein Mandant habe erst sehr spät realisiert, durch sein Verhalten den Tod eines Menschen verursacht zu haben. […] Quelle: express.de/7.6.2018>

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Focus online, Logo

Altena (NRW) 11.6.2018: Kriminelle Justiz wertet versuchten Messermord nun mit einfacher Körperverletzung
Gefährliche Körperverletzung
: Angriff auf Altenaer Bürgermeister: Messerstecher kommt mit Bewährung davon
https://www.focus.de/politik/deutschland/messerangriff-auf-altenaer-buergermeister-bewaehrungsstrafe-fuer-angeklagten_id_9075410.html

<Im Prozess um das Messerattentat auf den Bürgermeister der nordrhein-westfälischen Stadt Altena ist der 56-jährige Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.

Das Landgericht verurteilte Werner S. am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung, nachdem die Staatsanwaltschaft vom ursprünglich erhobenen Vorwurf des versuchten Mordes abgerückt war. Die Richter blieben beim Strafmaß unter der Anklageforderung von zweieinhalb Jahren Haft.

Die Richter hatten am vergangenen Donnerstag den Haftbefehl gegen S. mit der Begründung aufgehoben, dass nicht mehr von einem Tötungsvorsatz des Manns bei der Tat vom vergangenen November auszugehen sei. Dem schloss sich die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer am letzten Prozesstag an: Der 56-Jährige habe Altenas Bürgermeister Andreas Hollstein (CDU) nicht töten, sondern lediglich "in Todesangst versetzen" wollen.

S. hatte in dem Hagener Prozess jede Tötungsabsicht und fremdenfeindliche Motivation bestritten. Der für seine humane Flüchtlingspolitik bekannte Bürgermeister war bei dem Attentat leicht verletzt worden.

„Ich steche Dich ab“

Vor der Tat in einem Dönerimbiss in Altena soll der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft den Bürgermeister mit den Worten „Ich steche Dich ab – Du lässt mich verdursten und holst 200 Ausländer in die Stadt“ angeschrien haben. Altena gilt als Vorzeigekommune bei der Flüchtlingsintegration.

Die Staatsanwaltschaft zeigte sich in ihrem Schlussvertrag überzeugt, dass es keine Anhaltspunkte für Verbindungen von S. in die rechtsextreme Szene gebe. Vielmehr habe der Angeklagte in wirtschaftlich „prekären Verhältnissen“ und sozialer Isolation gelebt.

Die Verteidigung von S. plädierte auf eine Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Vertreter der Nebenklage vertrat hingegen die Auffassung, dass der Angriff auf Hollstein mit einer Freiheitsstrafe „nicht unter vier Jahren“ gesühnt werden müsse.>

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Lügen-Welt online mit TV-Sender N24, Logo

Berlin 26.6.2018: Der Gürtel-Schläger gegen Juden kommt mit vier Wochen Arrest davon - der "schlechte Witz" von Merkels Saudi-Justiz:
Vier Wochen Arrest – für die Jüdische Gemeinde ein „schlechter Witz“

https://www.welt.de/vermischtes/article178240038/Urteil-gegen-Kippa-Schlaeger-Vier-Wochen-Arrest-fuer-die-Juedische-Gemeinde-ein-schlechter-Witz.html

<Die Schläge mit einem Hosengürtel auf einen jungen Israeli in Berlin lösten Empörung und Solidarität aus. Dafür wurde der Täter zu einem Arrest verurteilt. Für die Jüdische Gemeinde ist dieses Urteil nicht hart genug.

Der Antisemitismusbeauftragte der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Sigmount Königsberg, hat das Urteil gegen einen 19-Jährigen wegen eines antisemitischen Übergriffs in Berlin auf zwei Kippa tragende Männer als „schlechten Witz“ bezeichnet.

Der syrische Staatsbürger Knaan S. war am Montag vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu vier Wochen Arrest und einem Besuch in der Gedenkstätte „Haus der Wannseekonferenz“ verurteilt worden. In der Villa am Berliner Wannsee hatten die Nazis die systematische Vernichtung der Juden abgesprochen. Der Arrest gilt wegen der Untersuchungshaft als verbüßt, der Verurteilte kommt frei.

„Ich hätte erwartet, dass das Gericht Erwachsenenstrafrecht anwendet und eine mehrmonatige Haftstrafe ausspricht“, sagte Königsberg der Zeitung „Neues Deutschland“.

In jedem Fall habe er sich ein stärkeres Signal des Rechtsstaats gewünscht, so Königsberg. „Ich fürchte, dass manche dieses allzu milde Urteil als Freibrief ansehen, um Hatz auf Juden zu machen“, sagte der Antisemitismusbeauftragte.

Laut Urteil hatte der Syrer den jungen Israeli mit einem Hosengürtel mehrmals geschlagen sowie auch dessen Freund, einen Deutsch-Marokkaner, antisemitisch beschimpft. Beide waren am 17. April im Stadtteil Prenzlauer Berg mit Kippa unterwegs.

Der angegriffene Israeli hatte die Schläge gefilmt und ins Netz gestellt. Zu sehen ist, wie ein Mann wütend und hasserfüllt mit einem Gürtel auf den Filmenden einschlägt und auf Arabisch „Jude“ ruft. Die Attacke hatte über Deutschland hinaus Bestürzung und zugleich eine Welle der Solidarität ausgelöst.

dpa/mr>

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BRD-Schwindel
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12.9.2018: Kriminelle deutsch-zionistisch-arabische Justiz ist immer krimineller gegen Deutsche: Wahrheitsverbreiter bekommen Haft - muslimische Totschläger werden freigelassen
Justiz völlig aus dem Ruder: Haft für Kritik an Migrantengewalt – Totschläger werden freigelassen
http://brd-schwindel.ru/justiz-voellig-aus-dem-ruder-haft-fuer-kritik-an-migrantengewalt-totschlaeger-werden-freigelassen/

<von SKB

Die Justizschergen der migrationsfreudigen rotgrünen Politiker scheuen nicht mehr davor zurück, Einheimische ins Gefängnis zu stecken, wenn es jemand wagen sollte, die Migrantenkriminalität zu krisieren.

Der Fall eines Rentners aus Österreich, den ein sog. Richter zu Haftstrafe für seine Kritik an Migranten auf Facebook verurteilte, lässt einem das Blut in den Adern gefrieren.

Auf seinem öffentlichen Facebook-Profil verschaffte sich der Rentner im Januar des Jahres wahrlich Luft über die besorgniserregende Migrationspolitik. Er schrieb:

„JETZT? Müssen wir reden? Warum haben wir nicht VORHER geredet, als das Asylchaos gekommen ist? Jetzt ist es ZU SPÄT! Ich werde sicher nicht meine Stimme an eine Volksverräterin abgeben, die diese Vergewaltiger in MASSEN begrüßt und hereingelassen hat“.

Der Mann aus Stockerau (Korneuburg) wurde angezeigt und musste sich für seine Worte am Landesgericht Korneuburg wegen sog. „Verhetzung“ verantworten. Der Angeklagte nahm im Gerichtssaal sein gesetzlich geschütztes Recht auf Meinungs -und Redefreiheit war und erklärte dem Richter:

„Alle die reinkommen, dürfen über mich schimpfen, ich aber nicht.“

Weiter schimpfte der Mann,

„es gebe keine Redefreiheit mehr, die Demokratie ist gestorben. Da greift ma sich auf’n Schädel. Es hat alles keinen Sinn mehr, wir werden in der Zuwanderung versinken.“

Der 62-jährige muss jetzt drei Monate ins Gefängnis. Er hatte sich auf Facebook Luft verschaffen wollen und bezichtigte eine islamfreudige Politikerin als eine Volksverräterin und nannte „alle Flüchtlinge Vergewaltiger“.

Nun ist es der Logik nach eigentlich unmöglich alle eingereisten Migranten persönlich zu kennen bzw. sich pauschal ein Urteil zu erlauben. Immerhin geht es hier um hunderttausende und mehr Personen. Nicht so für den verlängerten Arm der migrationsfreudigen Politiker an den Gerichtshöfen.

Nach Logik der bunten Richter ist ein Einzelner sehr wohl in der Lage Hundertausende zu beurteilen und verdonnerte den Rentner daher zu neun Monate teilbedingte Haft, drei Monate muss der Mann davon absitzen.

In der Urteilsbegründung versuchte Richter Manfred Hohenecker dem 62-jährigen begreiflich zu machen, dass es einen Unterschied zwischen Redefreiheit und Verhetzung gebe: „Sie haben alle Flüchtlinge pauschal als Vergewaltiger abgestempelt,“ so die befremdliche Logik des Richters.

Intersssant an diesem Fall bleibt auch der Vergleich der Bestrafung eines Einheimischen und jenen, die als kulturfremde schwere Straftaten begehen.

Der Rentner hatte nach einem Bericht der regierungsnahen Online Ausgabe heute.at 16 Vorstrafen zu verantworten. Genug für den Richter den kritischen Bürger mit seiner unerwünschten Redefreiheit in den Knast zu schicken. Nicht verwunderlich, dass die Mainstreampresse  in diesem Zusammenhang nicht aufdecken mochte, um welche Vorstrafen es denn überhaupt gehe? Parkverstöße, zu schnelles Fahren?

Zum Vergleich: In Deutschland wie auch in Österreich werden Schwerstkriminelle mit ellenlangen Vorstrafenregistern von bunten Richern immer wieder auf freien Fuss gesetzt. – Und bei diesen Delikten handelt es sich meist um Kapitalverbrechen. Das bedeutet Totschlag, schwere Körperverletzung, Bandenriminalität (Araberclans), Serienvergewaltiger.

Erst gestern berichtete SKB News über einen Fall aus Berlin, wo ein afrikanischer Asylant einen Bahnbediensteten die Treppe hinunterstürzte und ihn schwer verletzte. Der unerwünschte Einwanderer war mit dicker Strafakte nicht nur polizeibekannt, er hatte auch keinen berechtigten Aufenthaltsstatus, – eine Straftat die lt. Gesetz mit einem Jahr Haft geahndet werden sollte –  aber der Richter setzte den Mann auch diesesmal wieder auf freien Fuss.

Die nächsten Opfer werden nicht lange auf sich warten lassen.

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17.10.2018: Merkel-Justiz lässt kriminelle Ausländer frei herumlaufen und die Polizei wird heillos überfordert:
Polizeigewerkschaft: Staat ignoriert Schutzauftrag
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/polizeigewerkschaft-staat-ignoriert-schutzauftrag-a2676766.html

<"Viele Menschen können nicht verstehen, dass angeblich Schutzsuchende in unserem Land leben, die immer und immer wieder durch jede Menge Straftaten auffallen und trotzdem in Freiheit unter uns leben", sagt der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt.

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt hat nach dem Brandanschlag und der Geiselnahme am Kölner Hauptbahnhof Unverständnis darüber geäußert, dass der Täter auf freiem Fuß war, obwohl er schon wegen verschiedener Delikte wie Körperverletzung, Diebstahl, Betrug und Hausfriedensbruch polizeibekannt gewesen sein soll.

„Viele Menschen können nicht verstehen, dass angeblich Schutzsuchende in unserem Land leben, die immer und immer wieder durch jede Menge Straftaten auffallen und trotzdem in Freiheit unter uns leben“, sagte Wendt der „Frankfurter Allgemeinen Woche“. Erst wenn dann Todesopfer oder Schwerverletzte zu beklagen seien, kämen diese Täter in Haft.

„Es ist nicht nachzuvollziehen, dass der Staat seinen Schutzauftrag gegenüber der Bevölkerung an dieser Stelle komplett ignoriert“, so Wendt. Es sei die Aufgabe des Staates, für einen ausreichenden Schutz zu sorgen, indem Straftäter bis zu ihrer Ausreise sicher untergebracht sind und eine Residenzpflicht auch durchgesetzt werde, so der Polizeigewerkschaftschef.

Das gelte beispielsweise auch für jugendliche Intensivtäter, die immer wieder durch Gewaltdelikte auffallen. „Leider überlässt der Gesetzgeber dies ausschließlich der Justiz, obwohl das Strafrecht hierzu ungeeignet ist, denn an eine Untersuchungshaft sind weitreichende Voraussetzungen geknüpft, die regelmäßig nicht erfüllt sind“, so Wendt. (dts)>

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BRD-Schwindel
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16.12.2018: Korrupte Richter in Merkelstan:
BRD-Richter haben Nebeneinkünfte von bis zu 170.000 Euro

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BRD-Schwindel
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18.12.2018: Korruptes Bundesverfassungsgericht schützt das Merkelchen:
Illegale Grenzöffnung Merkels: Bundesverfassungsgericht weist Klage der AfD als unzulässig zurück

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BRD-Schwindel
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60 PFANDFLASCHEN GEKLAUT - Sicherung mit Zange aufgebrochen - 3000 Euro Strafe - DAS ist die heutige SAUDI-Justiz in Merkelstan:
Skandal-Urteil: Pfandflaschen-Rentner zu 3.000 Euro Strafe verknackt

http://brd-schwindel.ru/skandal-urteil-pfandflaschen-rentner-zu-3-000-euro-strafe-verknackt/

<Für dieses hässliche Urteil kann man sich nur fremdschämen! Ein Rentner sammelte Pfandflaschen aus einem Müllsack und wurde dafür zu 120 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt.

Besonders schwerer Diebstahl legte ihm das Gericht zur Last. Der 68-Jährige muss nun 3.000 Euro Strafe zahlen, eine gigantische Summe, wenn die Rente doch ohnehin schon so karg ausfällt, dass er sich an Containern zu schaffen macht. Die Pfandflaschen sicherten mit seinen Lebensunterhalt. 60 Stück mit einem Pfandwert zu je 25 Cent klaubte er aus einem Sack, löste zuvor mit einer Kombizange die Sicherung des Containers. Dieser – so bestätigte der Hausmeister der Anlage – war für die Müllverbrennung bestimmt.

Der Senior aus dem Landkreis Kulmbach gab die Tat zu: Das war eine große Dummheit. Er verfüge über eine Rente von 780 Euro, wollte sie sich aufbessern. Also schloss er sich dem anonymen Heer der Pfandflaschensammler an. Die Armen in unserem reichen Deutschland sind längst traurige Realität. Mit dem Angeklagten stand einer nun vor Gericht.

Ausgerechnet er soll jetzt 3.000 Euro Strafe zahlen – bis er diese aus dem Leergut zusammen hat, muss er 12.000 Stück sammeln.

Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Trifft hier die volle Härte des Gesetzes just auf Deutsche, die sich nicht mehr wehren können? Man könnte es angesichts anderer Fälle glatt meinen, wo „Schutzsuchende“ mit teils 45 Identitäten geschnappt wurden und das nicht beim Erleichtern eines Müllcontainers für die Verbrennungsanlage, sondern bei der schamlosen Bereicherung aus den Kassen des Sozialstaats. Für sie haftet der Steuerzahler.

Die Verurteilung des Rentners ist eine Schande! Ausgerechnet in einem Land, dass für alle und jeden etwas übrig hat, viel Milde zeigt, die eigenen armen Bürger aber zu Kriminellen macht.>

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BRD-Schwindel
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15.3.2019: Reiner Zufall? – Richter vergisst Unterschrift – Krimineller frei

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BRD-Schwindel
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19.3.2019: Von Syrer provozierter Hund beißt Syrer: Vier Jahre Haft für Halter

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BRD-Schwindel
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28.3.2019: Deutsche Richter sollen endlich lernen, sich nicht mehr vor krimnellen Muslimen zu ducken!
FEIGHEIT vor dem Feind? – ANZEIGE gegen ängstlichen Richter!

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RT Deutsch online,
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In Essen greift ein Mitglied eines kriminellen Clans eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes an, bedroht und beleidigt sie. Zum Prozess kommt es nicht. Der zuständige Richter fürchtet Tumulte des Clans im Gerichtssaal – und belässt es bei einem Strafbefehl.

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Anonymous online,
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5.5.2019: Justizminister überwacht die deutsche Staatsanwaltschaft - die deutschen Staatsanwaltschaften können gar nicht unabhängig ermitteln und agieren (!):
EuGH: Deutsche Justiz ist nicht unabhängig – Staatsanwaltschaften dürfen keine EU-Haftbefehle ausstellen
https://www.anonymousnews.ru/2019/05/05/eugh-deutsche-justiz-ist-nicht-unabhaengig-staatsanwaltschaften-duerfen-keine-eu-haftbefehle-ausstellen/

<Nach Ansicht des Generalanwalts am EuGH sind die Staatsanwaltschaften in der BRD nicht unabhängig genug, um einen europäischen Haftbefehl auszustellen. Zahlreiche Auslieferungen deutscher Staatsbürger aus dem Ausland in die Bundesrepublik erfolgten demnach illegal. Es ist nicht das erste Mal, dass das Merkel-Regime sich über Recht und Gesetz hinwegsetzt.

von Dennis Geißler

Manuel Campos Sánchez-Bordona hat gerügt, dass bundesdeutsche Staatsanwaltschaften nicht unabhängig genug sind, um europäische Haftbefehle auszustellen. Wie der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) zutreffend bemängelte, untersteht eine Staatsanwaltschaft einem grundsätzlichen Weisungsrecht aus dem Justizministerium.  Insoweit kann keineswegs von Unabhängigkeit gesprochen werden, ganz im Gegenteil.

[Justizminister Maas (SPD) liess Generalbundesanwlat Range entfernen - auch Staatsanwalt aus Gera ist in Gefahr wegen Ermittlungen gegen Linksextreme]

Heiko Maas (SPD) ist ein schillerndes Beispiel dafür, wie schnell die Politik eingreifen kann, wenn etwas in die vermeintlich falsche Richtung läuft. In seiner Zeit als Justizminister entfernte Maas höchstselbst den Generalsbundesanwalt Harald Range in der sogenannten netzpolitik-Affäre, da sich dieser in den Augen des Politikers zu weit aus dem Fenster lehnte. Auch dem Staatsanwalt aus Gera, der es sich tatsächlich wagte, gegen das linksextreme „Zentrum für politische Schönheit“ zu ermitteln, droht jetzt ein ähnliches Schicksal.

[Eingestellte Ermittlungsverfahren - auf Druck des Justizministeriums]

Allein diese beiden Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit legen offenkundig dar, dass Staatsanwaltschaften in der BRD nicht unabhängig sind. Auch Ermittlungsverfahren gegen Politiker werden immer öfter auf Druck aus dem Justizministerium hin einfach eingestellt. Doch nun bahnt sich ein Skandal von deutlich größerer Reichweite an. Es geht um den europäischen Haftbefehl.

[Deutsche Staatsanwaltschaft darf keine nationalen Haftbefehle ausstellen - geschweige denn EU-Haftbefehle - alles illegal seit Jahren]

Ein solcher Haftbefehl darf nach Art. 6 Abs. 1 des entsprechenden EU-Rahmenbeschlusses (2002/584/JI) (2) nur von einer Justizbehörde in einem Mitgliedsstaat ausgestellt werden. Während ein nationaler Haftbefehl nach deutschem Recht nur von einem Richter erlassen werden kann, können europäische Haftbefehle von einer Staatsanwaltschaft allein ausgestellt werden. Allein hier zeigt sich schon die Absurdität der bundesdeutschen Verfahrensweise.

Wenn die deutsche Staatsanwaltschaft schon nicht im Alleingang einen nationalen Haftbefehl ausstellen darf, und dafür die Kontrollinstanz eines deutschen Gerichts eingeschaltet werden muss – dann kann nichts Anderes für den europäischen Haftbefehl gelten, der in einem anderen Mitgliedsstaat vollstreckt werden soll. „Es wäre widersinnig, wenn sie (die Staatsanwaltschaft, Anm. d. Red.) nicht die weniger einschneidende Maßnahme (die Ausstellung eines kurzzeitig wirkenden nationalen Haftbefehls), wohl aber die einschneidendere Maßnahme (die Ausstellung eines EHB, der zu einer weitaus längeren Freiheitsentziehung führen kann) treffen könnte“, sagte Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona. Durch die fehlende Überprüfung durch ein Gericht ist durch die bundesdeutsche Verfahrensweise die Garantie von gerichtlichem Schutz bedroht, wie sie in Art. 47 der EU-Grundrechtecharta verbürgt ist.

Lassen Sie sich diese Ausführungen auf der Zunge zergehen. Demnach stellen BRD-Staatsanwaltschaften seit Jahren illegale EU-Haftbefehle aus. Sicher haben auch Sie bereits von mindestens einem Fall gehört, in dem ein deutscher Staatsbürger aufgrund eines europäischen Haftbefehls im Ausland festgenommen und in die BRD verschleppt wurde. Wie der EuGH-Generalanwalt feststellte, erfolgten all diese Vorgänge rechtswidrig. In einem Regime, das sich einen feuchten Dreck um Recht und Gesetz schert, ist dies allerdings nicht weiter verwunderlich.>

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20.6.2019: Saudi-Justiz in Deutschland lässt Vergewaltiger frei laufen:
Danke Justiz: Überführter türkischer Schächter für alle Zeiten frei

Celle – „Dieser Fall macht wütend“ schreibt die BILD: „Vor 38 Jahren wurde Frederike von Möhlmann in Niedersachsen vergewaltigt und ermordet. Die Beweislage gegen den mutmaßlichen Täter ist zwar erdrückend – aber der Mann lebt [weiter lesen]

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11.7.2019: Justizministerin Lambrecht will Strafmündigkeit nicht auf 12 Jahre senken - und schützt damit alle kriminellen Jugendlichen:
Weitere Freifahrtscheine für Vergewaltigungskids dank SPD-Lambrecht und Kuscheljustiz

Berlin/Mülheim – Wie nicht anders zu erwarten hat sich neben dem Richterbund, „SPD-Kriminalexperte“ Pfeiffer nun auch SPD-Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gegen eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters ausgesprochen. Der Fall in der Ruhrgebietsstadt habe sie entsetzt sagte sie [weiter lesen]

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Mossad-Deutschland 14.8.2019: Die Saudi-Justiz hat sich voll durchgesetzt: Vergewaltigung und Drogenhandel sind praktisch straffrei geworden:
Vergewaltiger und Drogendealer gegen straffrei aus – doch gegen Facebook-Hetzer greift die Justiz natürlich hart durch

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29.10.2019: Saudi-Justiz in Mossad-Deutschland:
Muslimische Antisemiten bleiben meist straffrei

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30.10.2019: Saudi-Justiz für Asylbewerber:
Bewährung trotz 24 Straftaten

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18.11.2019: Saudi-Justiz in der Merkel-DDR: Wer Muslim ist und Millionen hat, muss nur 750 Euro Strafe zahlen:
Strafbefehl gegen millionenschweren Clan-Chef wegen Beamtenbeleidigung – Tagessatz wie bei Hartz IV

"Der Herr hat den Weg hierher offenbar nicht gefunden", witzelte die Amtsrichterin nach 17 Minuten Wartezeit und verhängte gegen den millionenschweren Clan-Chef Issa Remmo eine Geldstrafe von 750 Euro. Mehr»

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Volksbetrug.net
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9.12.2019: Mohammed-Fantasie-Kosovo-Albaner dreht durch und mordet Frau vor den Zug - KEINE Gefängnisstrafe (!):
#Voerde: Der nächste Bahnsteigmörder kommt in die Psychiatrie

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26.12.2019: Merkel-Justiz hat die kriminellen Clans in der Merkel-DDR statistisch nicht erfasst!
„Bekämpfung“ der Clan-Kriminalität: Bei Justiz und Behörden weiß die linke Hand nicht, was die rechte tut

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Leipzig 8.1.2020: Saudi-Justiz in Deutschland gibt Linken-Schläger 60 Sozialstunden - mehr nicht!:
Freibrief für Linksextreme: Kuschel-Urteil gegen Connewitzer Polizistentreter

So „knallhart“ greift die bundesdeutsche Kuscheljustiz durch: In einer Schnellverurteilung – einem sogenannten „Blitzurteil“ – durch das Leipziger Landgericht wurde heute ein 27-jähriger, der bei den Connewitzer Silvester-Randalen einen Polizisten verletzt hatte, verurteilt: zu läppischen 60 Sozialstunden und einer marginalen Bewährungsstrafe.

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8.1.2020: Justizministerium: Millionen für „Opfer rechter Gewalt“ – Opfer von Migrantenkriminalität gehen leer aus

Mainz / Berlin - Zuerst wurden die Kapazitäten bei Polizei und Staatsschutz, in Verfassungsschutzämtern und beim BKA massiv aufgestockt - und jetzt geht die staatliche Sonderbehandlung von rechter Gewalt in die nächste Runde: Nach...

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Buntes Bremen 14.1.2020: Afrikaner ermordete seine Ehefrau, die sich von ihm trennen wollte:
Kuschelurteil für Schwarzafrikaner nach brutalem Mord mit Buschmesser

Bremen – Ein Urteil, das zum linksgrünen bunten Bremen passt, wie ein Topf auf den Deckel: Weil ein nigerianischer Asylzuwanderer seine Frau, die sich von ihm trennen wollte, mit einem Buschmesser grausam massakrierte, bekam...

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Merkels Deutschland am 20.1.2020: Ausländer sollen nach dem Recht des Heimatstaates verurteilt werden - Bürgerliches Gesetzbuch Artikel 5 (!):
In Artikel ,,5″ steht, warum Ausländer bzw. nicht Deutsche für ihre Straftaten nicht bzw. sehr selten zur Rechenschaft gezogen werden.

<Art. 5
Personalstatut

(1) 1Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. 2Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.

(2) Ist eine Person staatenlos oder kann ihre Staatsangehörigkeit nicht festgestellt werden, so ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder, mangels eines solchen, ihren Aufenthalt hat.

(3) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, in dem eine Person ihren Aufenthalt oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, und ändert eine nicht voll geschäftsfähige Person den Aufenthalt ohne den Willen des gesetzlichen Vertreters, so führt diese Änderung allein nicht zur Anwendung eines anderen Rechts.>

aus: https://dejure.org/gesetze/EGBGB/5.html

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Volksbetrug.net
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20.1.2020: Kriminelle Antifa hat von Antifa-Justiz nichts zu befürchten, weil Nachforschungen "keinen Erfolg" versprechen (!):
STA stellt Verfahren gegen „Indymedia org“ wegen Öffentliche Aufforderung zu Straftaten nach 14 Tagen ein!

Staatsanwaltschaft Köln, 50926 Köln - 15.1.2020 - Seite 1 - Aktenzeichen ... bei Antwort bitte angeben - Durchwahl: 0221/477 ... - dienstgebäude und Lieferanschrift: Am Justizzentrum 13, 50939 Köln - Telefon 0221-477-0 - Telefax: 0221/477-...

Frau ... 

Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt - Tatvorwurf: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten - Datum der Strafanzeige: 01.01.2020

Sehr geehrte Frau ... - das Ermittlungsverfahren ist eingestellt worden, weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte. - Unabhängig von der Frage, ob [d]er zur Anzeige gebrachte aufruf der Gruppierung "Schwarze Scharen" angesichts seiner Allgemeinheit mit Blick auf das Erfordernis der Aufforderung zu einem einigermassen konkret umrissenen strafrechtlich relevanten Handeln überhaupt tatbestandsmässig i.S.d. Paragraph 111 StGB ist, sind jedenfalls Erfolg versprechende Ermittlungen bei der Internetplattform "Indymedia.org" nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden nicht möglich. - Weitere Nachforschungen versprechen zur Zeit keinen Erfolg. Sollten sich jedoch nachträglich Anhaltspunkte für die Klärung der Straftat ergeben, werden die Ermittlungen wieder aufgenommen.

Hochachtungsvoll - ... - Oberstaatsanwalt

aus: https://pressecop24.com/justiz-debakel-i

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Duisburg 28.1.2020: Saudi-Justiz im Merkel-Land: Mörder darf in Psychiatrie - wird nie ins Gefängnis müssen:
Unfassbar: Bahnsteig-Killer kommt „nur“ in die Psychiatrie

Für manche Leute lohnt es sich immer mehr, auch die grausamsten Taten zu begehen, weil sie dann lediglich eine seelische Rundumversorgung erwartet - wie diese Meldung belegt: Duisburg - Nach der tödlichen Bahnsteig-Attacke im nordrhein-westfälischen...

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9.2.2020: Saudi-Justiz in Mossad-Deutschland erklärt den Fantasie-Koran als wahr:
Ende der Aufklärung: Oberlandesgericht beendet Meinungsfreiheit in Sachen Islamkritik

Frankfurt – Korananhänger setzen sich immer wieder mit Hilfe von deutschen Gerichten durch und schaffen es ganz im Sinne des politischen Islams, die Meinungsfreiheit abzuschaffen. Ein Paradebeispiel ist ein Urteil des Oberlandesgerichtes, wonach es...

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5.6.2020: Saudi-Justiz in Deutschland schützt weiterhin die Vergewaltiger-Invasoren:
Vierfach-Vergewaltigung nach Besuch in Hamburger Shisha-Bar: Kuscheljustiz spricht Afghanen frei

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Epoch Times online,
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14.7.2020: Kriminelle MoSSad-Justiz in Deutschland:
Heidelbeeren für 3,98 Euro gestohlen: Rentnerin soll 2 Monate ins Gefängnis

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RT Deutsch online,
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In einem Prozess um Kindesmisshandlung vor dem Landgericht im niedersächsischen Oldenburg hat ein Staatsanwalt Strafmilderungsgründe unter anderem mit Zitaten aus der Bibel und unter Berufung auf Ansichten von Papst Franziskus begründet.

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