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Krankes Deutschland Teil 5: Deutschland ist gar kein Staat

DAS MÜSSEN ALLE DEUTSCHE WISSEN !!!! - 21 Punkte – Was Sie über die BRD wissen sollten ! -- Deutschland ist seit 1945 eine besetzte Zone -- Zentrum der "Ami"-Zone ist neu Bonn -- die Ami-Zone "Deutschland" --

Die Mafia kann Mitteleuropa abzocken, weil Deutschland gar keine staatlichen Rechte hat

Meldungen

präsentiert von Michael Palomino

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DAS MÜSSEN ALLE DEUTSCHE WISSEN !!!!! - DIE PDF DATEI RUNTERLADEN UND VERTEILEN !!!!!

21 Punkte – Was Sie über die BRD wissen sollten !

Deutschland ist gar kein Staat - sondern immer noch ein besetztes Gebiet - alle Deutschen sind total verarscht

aus: Nex-xus blog online; 2013;
http://nex-xus.blogspot.de/2012/02/das-mussen-alle-deutsche-wissen.html?m=

Quelle : http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2010/10/22/die-21-punkte-was-sie-uber-die-brd-wissen-sollten/
PDF ist hier http://menschenrechtsverfahren.files.wordpress.com/2010/10/21punkte.pdf


Vielleicht dämmert es nun der deutschen Bevölkerung, wieso sie seit 2008 für die EU so viel bezahlen muss: Deutschland wird als besetztes Gebiet behandelt und hat gar keine staatlichen Rechte. Die Mafia nutzt das aus und bedient sich in Mitteleuropa grenzenlos mit "Hilfspaketen" und mit einer entsprechend gesteuerten Presse. Über die Pleiten, die die Mafia reihenweise verursacht, wird nur gelacht. Und auch Radio und Fernsehen sind in der Hand der Mafia, die die Bevölkerung einlullen.

Deutschland ist erst dann wieder ansatzweise Deutschland, wenn die DM wieder da ist. Die Mafia ist erst dann raus raus aus Deutschland, wenn die DM wieder drin ist. Wenn die Politik in Deutschland nicht fähig ist, die DM einzuführen, dann geht ganz Europa wegen der Mafia bankrott. Die DM wird aber von der Mafia verhindert. Das Einzige was bleibt ist wirklich nur die Auswanderung aus einem Land, das rechtlich gar nicht existiert, oder der Kampf für eine Regierung, die endlich die DM und das Selbstbewusstsein Mitteleuropas wiederherstellt.

Wir lesen:

<Dieses Schriftstück ist der Deutschen Regierung bekannt und kann nicht widerlegt werden. Es ist kein illegales oder rechtsradikales Schriftstück. Bitte vervielfältigen und verteilen Sie es, damit das Deutsche Volk endlich aufwacht!!!

1. Deutschland ist seit dem Ende des zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat, sondern militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte.Es wurde mit Wirkung zum 12.09. 1944 durch die Hauptsiegermacht, die Vereinigten Staaten von Amerika beschlagnahmt (vgl. SHAEF-Gesetz Nr.52, Art.1 Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces).

Alle Vorbehaltsrechte der Alliierten haben bis zum heutigen Tage uneingeschränkte Gültigkeit. Die Alliierten haben dies im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil I, Seite 1274) nochmals bekräftigt, also nach dem sog. „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990. Dies hat auch unmittelbar Gültigkeit für das ganze Land, da der völkerrechtliche Grundsatz Anwendung findet: „Was in der eroberten Reichshauptstadt gilt, gilt auch im eroberten Reich!“

Folgende Stellen aus dem „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ belegen das fortgeltende Besatzungsrecht der Alliierten: „In der Erwägung, dass es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in Bezug auf Berlin nicht berühren…“ (Präambel, Abschnitt 6) „Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“ (Artikel 2) „Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eines derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behördenbehandelt. (Artikel 4)

2. Deutschland hat bis heute keinen rechtsgültigen Friedensvertrag mit den Gegnern des 2.Weltkrieges geschlossen – weder mit den vier alliierten Besatzungsmächten, noch mit irgendeinem anderen Staat. Aufgrund der „Feindstaatenklausel“ der Vereinten Nationen (Artikel 53 und 107 der UNCharta) befindet sich Deutschland mit insgesamt 47 Staaten völkerrechtlich noch immer im Kriegszustand. Dieser Zustand kann nur durch einen Friedensvertrag aufgehoben werden. Im SHAEF- Gesetz- Nr. 3 (veröffentlicht von der Militärregierung für Deutschland - Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers, bestätigt und ausgegeben am 15.11.1944), erkennen folgende Staaten die U.S.A. als Oberbefehlshaber und Hauptsiegermacht des 2. Weltkrieges und somit den fortwährenden Kriegszustand an (Deutschland hat bis zum heutigen Tage nur einen Waffenstillstand):

3. Die „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) war zu keinem Zeitpunkt Rechtsnachfolger des „Deutschen Reiches“, sondern nur ein „Besatzungsrechtliches Mittel“ zur Selbstverwaltung eines Teiles von Deutschland für eine bestimmte Zeit. Die „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) war nie ein souveräner Staat, sondern stellte genau wie die „Deutsche Demokratische Republik“ (DDR) eine vorübergehende Verwaltungseinheit im besetzten Deutschland dar. Das besatzungsrechtliche Mittel „Bundesrepublik Deutschland“ existierte auf der Grundlage des es konstituierenden „Grundgesetzes“ vom 23.05.1949 bis 17.07.1990.

4. Berlin hat seit Ende des Krieges einen besatzungs- und verfassungsrechtlich „besonderen Status“ und war nie ein Teil der BRD. Berlin war niemals und ist bis heute kein Land der „Bundesrepublik Deutschland“. Dies haben die Alliierten im Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12.05.19945 (Abs.4) festgeschrieben. Dieser Tatsache trägt auch das Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandantura zur Verfassung von Berlin (BKO (50) 75 vom 29.08.1950 (VOBl. I S.440) in Verbindung mit BKO (51) 56, Abs.2 vom 08.10.1951) Rechnung, in dem die Alliierten zwei Absätze der Verfassung von Berlin außer Kraft setzen: - Absatz 2, in dem festgestellt wird, dass Berlin ein Land der Bundesrepublik Deutschland sei und - Absatz 3, in dem erklärt wird, dass Grundgesetz und Gesetze der „Bundesrepublik Deutschland“ für Berlin bindend seien. Im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil II, S. 1274) wurden diese Tatsachen nochmals bestätigt. Damit waren und sind Bürger von Berlin (in Ost und West) keine Bürger der „Bundesrepublik Deutschland“. Sichtbare Zeichen der Exterritorialität von Berlin gegenüber der BRD ist beiderseitige Nichtzuständigkeit Berliner und bundesdeutscher Behörden, die Neutralität der Abgeordneten im Bundestag und die Freiheit der Berliner Bürger vom Wehr- bzw. Ersatzdienst.

5. Das besatzungsrechtliche Provisorium BRD erhielt keine vom Volk in freier Selbstbestimmung gewählte Verfassung, sondern lediglich ein „Grundgesetz“. Nach geltendem Völkerrecht („Haager Landkriegsordnung“ von 1907, Art. 43, [RGBl.1910]) ist ein „Grundgesetz“ ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit“. Die provisorische Natur des „Grundgesetzes für die BRD“ kommt im Artikel 146 zum Ausdruck, der auch im sog. „Einigungsvertrag“ erhalten blieb: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Im Artikel 25 des Grundgesetzes verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts anzuerkennen. Sie sind damit Bestandteil des Bundesrechts, gehen anderen Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Als völkerrechtlicher Vertrag ist somit auch die „Haager Landkriegsordnung“ dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ übergeordnet. Solange die Bundesrepublik Deutschland (BRD) mit Ihrer Politik die Übergabe der Regierungsverantwortung an den Reichskanzler des Staates „Deutsches Reich“ verhindert, so leistet die BRD einem Krieg gegen Deutschland Vorschub, denn gemäß „Haager Landkriegsordnung“ darf ein Land 60 Jahre besetzt werden. Aus diesem Grunde sind selbst in den U.S.A. bei Immobilienverkäufen die Eigentumsverhältnisse auf 60 Jahre rückwirkend zu überprüfen. Nun gibt es für die U.S.A. zwei Möglichkeiten: 1.) Es kommt zu einem friedlichen Wechsel der Regierungsverantwortung in Deutschland und die U.S.A. wird somit in die Lage versetzt, mit dem ehemaligen Kriegsgegner, nämlich dem „Deutschen Reich“, einen Friedensvertrag zu schließen, oder 2.) Der U.S.A. bleibt zur Sicherung Ihrer Ansprüche leider nichts weiter übrig als in einem neuen Krieg gegen Deutschland dieses erneut besetzen zu müssen, mit aller Not, Elend, Leid, Hunger usw.; dann würden die oben genannten 60 Jahre erneut von vorne beginnen.

6. Mit der Streichung des Artikels 23 ist am 17.07.1990 nicht nur das Grundgesetz, sondern die „Bundesrepublik Deutschland“ selbst als provisorisches Staatsgebilde erloschen. Am 17.07.1990 verfügten die Alliierten während der Pariser Konferenz neben der Aufhebung der „Verfassung der DDR“ die Streichung der Präambel und des Artikels 23 des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“. Mit dem territorialen Geltungsbereich verlor das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ als Ganzes mit Wirkung zum 18.07.1990 seine Gültigkeit. (BGBl. 1990, Teil II, Seite 885,890 vom 23.09.1990 ). Da die BRD verfassungsrechtlich (festgestellt mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes) ihre Hoheit ausdrücklich „auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes“ bezog, war mit dem Grundgesetz auch das besatzungsrechtliche Mittel „BRD“ aufgelöst. Seit diesem Zeitpunkt – 18.07.1990 – existiert das besatzungsrechtliche Provisorium namens „Bundesrepublik Deutschland“, das 41 Jahre lang die Belange für einen Teil des Deutschen Volkes treuhändisch für die Westalliierten zu verwalten hatte, nicht mehr. Alle von der Regierung und den Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland“ seit ihrem Erlöschen getätigten Rechtsgeschäfte und Verwaltungsakte sind danach rechtswidrig und ungültig. Alle seitdem ausgestellten Pässe, Personalausweise, Führerscheine, Kfz –Zulassungen und Kfz-Schilder, sowie alle seitdem erlassenen Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und alle seitdem auf der Grundlage des nicht mehr rechtswirksamen Grundgesetzes durchgeführten Wahlen der „Bundesrepublik Deutschland“ sind nichtig. Da die „Bundesregierung“ nicht auf der Basis einer vom Volk in freier Wahl angenommenen Verfassung regiert, begründet sie nach Völkerrecht die Staatsform einer Diktatur.

7. Mit dem Erlöschen des Grundgesetzes ist die „Weimarer Verfassung“ von 1919 wieder in Kraft. Die Verfassung des Staates „Deutsches Reich“ ist seit dem 18.07.1990 die einzige Rechtsgrundlage des Deutschen Volkes. Die „Weimarer Verfassung" vom 11.08.1919 ist nie völkerrechtlich wirksam aufgehoben oder ersetzt worden. Deshalb ist sie nach der Auflösung des Grundgesetzes die einzig gültige verfassungsmäßige Rechtsgrundlage in Deutschland. Sie ist die einzige Verfassung, die vom Deutschen Volk in freien Wahlen angenommen wurde. (Sie gilt in der Fassung vom 30.01.1933 mit den durch die alliierte Gesetzgebung bis zum 22.05.1949 vorgenommenen Veränderungen) Zwar wurde die Weimarer Verfassung durch die Nationalsozialisten 1935 mit dem "Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich" und der Schaffung des Landes „Sachsen- Anhalt“ völkerrechtswidrig außer Kraft gesetzt, doch sind diese völkerrechtswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten durch das SHAEF-Gesetz Nr.1 der Alliierten wieder aufgehoben worden. Damit ist der Verfassungszustand vom 30.01.1933.

8. Der Staat "Deutsches Reich" als Institution des Völkerrechts ist 1945 bei der Kapitulation nicht untergegangen. Am 08.05.1945 hat nicht der Staat „Deutsches Reich", sondern die Deutsche Wehrmacht von Groß-Berlin die „Bedingungslose Kapitulation" in Berlin-Karlshorst unterschrieben. Das Deutsche Reich wurde lediglich beschlagnahmt und verlor danach durch die Festnahme der Regierung Dönitz seine Handlungsfähigkeit. Nach den Plänen der Alliierten sollte es dem Deutschen Volk nach Abschluss eines Friedensvertrages zurückgegeben werden. Die von Alliierten definierte Territorialität Deutschlands waren und sind die Reichsgrenzen vom 31.12.1937.

Das Bundesverfassungsgericht hat dies mit Urteil vom 31.07.1973 bestätigt: „Es wird daran festgehalten, dass das deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches.“ (Urteile 2 Bvl.6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363) Gemeint ist das 2.Deutsche Reich (Die „Weimarer Republik“), da das „3.Reich“ 1945 durch die Alliierten mit Aufhebung der verfassungswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten aufgelöst worden war. Diese Urteile sind zwischenzeitlich zu keinem Zeitpunkt revidiert worden und auch nicht durch die geänderten politischen Verhältnisse in Europa hinfällig geworden. Das besatzungsrechtliche Provisorium „Bundesrepublik Deutschland“ war und ist zu keinem Zeitpunkt identisch mit dem Staat Deutsches Reich. Es konnte auch, da nicht souverän, zu keinem Zeitpunkt die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches antreten.

9. Die Alliierten haben 1985 die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches wieder hergestellt. (Dies ist unter anderem im Urteil des Landgerichts Berlin unter Aktenzeichen 13.0.35/93 festgestellt worden.) Die Regierungsvertreter und alle anderen Beamten des Staates „Deutsches Reich“ sind mit Eid dienstverpflichtet und unterstehen der Genehmigung, Anweisung, Kontrolle und Gerichtsbarkeit der amerikanischen Streitkräfte, im Endeffekt deren Oberbefehlshaber, dem Präsidenten der U.S.A. Die U.S.A. haben als Hauptsiegermacht des 2. Weltkrieges unter anderem die Reichsbahn als Sondervermögen des Deutschen Reichs beschlagnahmt.

10. Das Hoheits- und Vertretungsrecht über Deutschland kann völkerrechtlich nur von einer Regierung des "Deutschen Reiches" ausgeübt werden. Die Regierung des „Deutschen Reiches" ist die einzige Instanz, die aber territoriale und hoheitsrechtliche Belange des deutschen Volkes entscheiden kann. Es war niemals irgendeinem Vertreter oder einer Institution der besatzungsrechtlichen Provisorien „Bundesrepublik Deutschland“ und „Deutsche Demokratische Republik" möglich gewesen, über Deutschland als Ganzes zu entscheiden. Das bedeutet, dass eine Abtrennung oder Abtretung von Teilen des Deutschen Reichsgebietes z.B. an Frankreich, Polen und Russland durch Vertreter der Institution „Bundesrepublik Deutschland“ unmöglich, da rechtswidrig und somit von Anfang an ungültig war. Die entsprechenden Gebiete gehören weiterhin zum Staat „Deutsches Reich“ und werden bei Erlangung der vollen Souveränität diesem nach internationalem Völkerrecht wieder zurückgegeben werden.

11. Der „Einigungsvertrag" zwischen zwei Teilen von Deutschland ist sowohl völkerrechtlich als auch staatsund verfassungsrechtlich ungültig. Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der so genannte „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist. Artikel 1 des sog. „Einigungsvertrages" besagt, dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemäß Artikel 23 des „Grundgesetzes" am 03.10.1990 Länder der „Bundesrepublik Deutschland“ werden. Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die Alliierten aufgehoben war, konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten. Die Protokollerklärung zum „Einigungsvertrag“, die in den veröffentlichten Ausgaben meist fehlt, macht deutlich, dass sich die Vertragspartner sowohl der Fortgeltung alliierten Rechtes als auch der weiterhin ausstehenden Einheit von Deutschland als Ganzem bewusst waren: " Beide Seiten sind sich einig, dass die Festlegung des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der „Vier Mächte“ in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden.“ Alle seit dem 18.07.1990 von der erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ und deren Vertretern geschlossenen Verträge mit anderen Ländern und internationalen Organisationen sind rechtsungültig. Sie sind daher weder für Bürger der nicht mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland“, noch für Bürger des Staates „Deutsches Reich“, noch für die jeweiligen Vertragspartner bindend. Dies begründet auch in der EU die derzeitige Situation für die Vertragspartner Deutschlands.

12. Grundstückverkäufe im Gebiet von Gesamtdeutschland nach dem 18.07.1990 sind ungültig. Gemäß der Alliierten Kommandantura Berlin [BK/O (47) 50] vom 21.02.1947 sind Grundbuchänderungen nur mit Zustimmung der alliierten Behörden möglich. Damit sind schon aus diesem Grunde alle Grundstücksverkäufe in Gesamtdeutschland nach diesem Datum nichtig. Dies gilt umso mehr nach der Auflösung des besatzungsrechtlichen Mittels "Bundesrepublik Deutschland“ (ab dem 18.07.1990).

13. Mit dem Erlöschen des territorialen Geltungsbereichs der „Bundesrepublik Deutschland" ist auch die Institution "Deutsche Bundesbank" und die Finanzhoheit der Bundesrepublik Deutschland erloschen. Daher muss jede Gruppe natürlicher oder juristischer Personen in Deutschland für ihre Geschäfte die von den Alliierten nach dem Krieg eingesetzte Währung „Deutsche Mark“ (DM) oder US $ im Wechselkurs 2:1 verwenden (vgl. der Militärregierung Deutschland Gesetz Nr.61: „Erstes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens“ in Verbindung mit dem Gesetz Nr. 67: „Ausstattung der Gebietskörperschaft Groß-Berlin mit Geld“). Darüber hinaus hat kein Deutscher mehr die Verpflichtung, vermeintliche Schulden oder die dafür erhobenen Zinsen zurückzubezahlen, welche die nicht mehr existierende „Bundesrepublik Deutschland " bei welcher Bank auch immer aufgenommen hat.

14. Der Staatsbesitz des „Deutschen Reiches“ ist nach wie vor Eigentum des „Deutschen Reiches“ und muss nach einem Friedensvertrag zurückgegeben werden. Der Staatsbesitz des Deutschen Reiches wurde bei Kriegsende von den Siegermächten als „Sondervermögen Deutsches Reich" beschlagnahmt. Treuhändischer Besitzer ist bis zum Abschluss des Friedensvertrages mit dem „Deutschen Reich“ die U.S.A.. Erst nach Abschluss eines Friedensvertrages werden die beschlagnahmten Güter dem Staat „Deutsches Reich“ wieder gehören. Die von der nicht mehr existierenden Regierung der „Bundesrepublik Deutschland" seit ihrem Untergang am 18.07.1990 durchgeführte Veräußerung von Teilen dieses Staatsbesitzes des Staates „Deutsches Reich“ (Dazu gehören z.B. die Deutsche Post, Telekom und deren Grundstücke, die Deutsche Reichsbahn und deren Grundstücke) war damit rechtswidrig und von Anfang an ungültig. Daher müssen diese Geschäfte rückgängig gemacht werden.

15. Die Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland" besitzen keine Hoheitsrechte mehr; ihre Akte sind nicht rechtswirksam. Es ist den Behörden der untergegangenen "Bundesrepublik Deutschland'" seit dem 18.07.1990 nicht mehr möglich, rechtswirksam Schreiben mit hoheitlichem Inhalt (Bescheide u. ä.) zuzustellen. Es bedarf einer Amtsperson, um Briefe mit hoheitlichem Charakter zuzustellen. Derzeitig haben die Behörden, Gerichte usw. der „Bundesrepublik Deutschland" nur die Möglichkeit, sich der privatisierten Deutschen Post AG bzw. anderer privater Zustelldienste zu bedienen. Da auch Richter und Gerichtsvollzieher gar keine Amtspersonen sind, ist es den sog. Behörden der „Bundesrepublik Deutschland“ auch unmöglich, über diesen Weg rechtswirksam Briefe zuzustellen. Zudem haben Behörden der „Bundesrepublik Deutschland" grundsätzlich keine Befugnis, Bürgern des Staates „Deutsches Reich" Briefe zuzustellen, da diese Bürger diesen Behörden exterritorial (sozusagen als Bürger eines anderen Staates) gegenüberstehen. (gemäß § 20 GVG, § 3 Freiwilligen- Gerichtsbarkeits-Gesetz, Artikel 50 EBGB, § 11 StPO und § 15 ZPO).

Ebenso wenig wie die „Bundesrepublik Deutschland“ der Botschaft eines anderen Landes aufgrund deren Exterritorialität hoheitliche Briefe rechtswirksam zustellen kann, kann sie dies für Bürger des Staates „Deutsches Reich“. Bürger des Staates Deutsches Reich stehen der "Bundesrepublik Deutschland" exterritorial gegenüber. Das heißt, sie unterstehen: - bürgerrechtlich (gemäß Artikel 50, Satz 1 EGBGB vom 29.11.1952 [BGBl. I S.780, ber. S. 843]) - allgemein- und verwaltungsrechtlich (gemäß § 3, Abs. 1 FGG vom 12.09.1950 [BGBl. S.455]) - strafprozessrechtlich (gemäß § 11, Abs.1, Satz 1, StPO vom 07.04.1987 [BGBl. I, S. 1074, ber. S 1319]) - zivilprozessrechtlich (gemäß § 15, Abs. 1, Satz 1, ZPO vom 12.091950 [BGBl. I, S. 533]) - gerichtsverfassungsrechtlich (gemäß § 71, Abs. 2, Satz 1 und gemäß § 20, Abs. 1, GVG vom 09.05.1975 [BGBl. I, S. 1077]) nicht den Behörden und der Gerichtsbarkeit der de jure erloschenen und nicht mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland“. Alle sogenannte “Beamte” und Vertreter der „Bundesrepublik Deutschland“ begehen Landesverrat bzw. Hochverrat gegenüber dem Deutschen Volk. Die Regierungsvertreter der „Bundesrepublik Deutschland" wurden hierüber im Jahre 1990 von den Siegermächten in Kenntnis gesetzt und angewiesen, alle untergeordneten Behörden ebenfalls zu informieren. Zusätzlich wurden auch alle Verwaltungsbehörden von Städten und Gemeinden der „Bundesrepublik Deutschland“ mit mehr als 40.000 Einwohnern direkt über diesen Sachverhalt aufgeklärt und darauf hingewiesen, dass das Leugnen dieser Tatsachen und das weitere Festhalten an dem „Alleinvertretungsanspruch“ der „Bundesrepublik Deutschland" als vermeintliche Rechtsnachfolgerin des Staates „Deutsches Reich“ den Tatbestand des Landes- bzw. Hochverrats erfüllt.

16. Jeder Verwaltungsakt, der von den Behörden der seit dem 18.07.1990 erloschenen „Bundesrepublik Deutschland" an den Bürgern des Staates „Deutsches Reich“ und deren Eigentum durchgeführt worden ist, ist ein rechtswidriger Übergriff bzw. eine Souveränitätsverletzung und daher schadenseratzpflichtig. Dieser Schadenersatz ist von den Personen zu leisten, die die Anordnung für einen Bescheid o. ä. unterschrieben haben, denn die sog. Amtspersonen der „Bundesrepublik Deutschland“ sind seit dem 17.07.1990 keine Amtspersonen mehr. Sie sind lediglich als Privatpersonen zu betrachten. welche sich anmaßen, ohne von der rechtmäßigen Regierung des Staates legitimiert worden zu sein, Bescheide und ähnliche Maßnahmen gegen Bürger des Staates „Deutsches Reich“ durchzusetzen. Diese Privatpersonen, die sich als Amtspersonen ausgeben. ohne definitiv solche zu sein, können beim Department of Justice in den U.S.A. wegen terroristischer Handlungen gegen die Interessen der USA angezeigt werden. Alle seit dem 18.07.1990 von den Behörden der „Bundesrepublik Deutschland" eingeforderten Geldleistungen, Sachwerte oder Dienstleistungen sind rechtswidrig erhoben worden und stellen eine ungerechtfertigte Bereicherung der Personen dar, welche diese Leistungen verlangt haben. Jeder Deutsche hat das Recht und die Pflicht, diese erbrachten Leistungen zurückzufordern.

17. Als Vertreter für die Rechtsordnung des „Deutschen Reiches“ setzt die Kommissarische Reichsregierung „reichsrechtliche Rechtssachverständige“ ein. Da es zurzeit keine zugelassenen Rechtsanwälte und Notare für die Rechtsordnung des „Deutschen Reiches“ gibt, werden „reichsrechtliche Rechtssachverständige“ und für das Gebiet des Reichslandes Preußen auch „reichsrechtliche Rechtskonsulenten“' ausgebildet. Diese ausgesuchten Personen sind die zur Zeit einzigen zur Rechtsordnung des Staates „Deutsches Reich“ von den USA und der Kommissarischen Regierung des Staates "Deutsches Reich" genehmigten und zugelassenen rechtskundigen Personen.

18. Alle Personen, die im 1944 beschlagnahmten Gebiet von Deutschland geboren sind, sind Deutsche. Deutschland umfasst nach Völkerrecht nach wie vor das gesamte Gebiet des „Deutschen Reichs“ in den Reichsgrenzen vom 31.12.1937, wie sie im SHAEF-Gesetz Nr. 52 (Artikel VII Nr. 9, Abschnitt c in Verbindung mit dem 1. Londoner Protokoll vom 12.9.1944) festgelegt wurden. Alle innerhalb dieser Grenzen geborenen Personen sind gemäß des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.07.1913 - und sogar nach Artikel 116 des „Grundgesetztes für die Bundesrepublik Deutschland“ - Deutsche und somit Bürger des Staates „Deutsches Reich". Die Berliner in Ost und West sind und waren durchgehend seit dem 11.08.1919 immer Bürger des Staates „Deutsches Reich“, auch aufgrund des Vier-Mächte- Sonderstatus der Reichs- Hauptstadt Berlin.

19. Jeder Deutsche hat das Recht, Personalpapiere des „Deutschen Reiches" zu besitzen. Da alle in den Grenzen des Staates „Deutsches Reich“ im Gebietsstand vom 31.12.1937 geborenen Personen Staatsbürger des Staates „Deutsches Reich“ sind, sind sie somit auch berechtigt, Personalpapiere des Staates „Deutsches Reich" ohne irgendwelche Schwierigkeiten, rechtliche Konsequenzen oder Repressalien von Seiten der Behörden und Institutionen der erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ befürchten zu müssen, zu besitzen. Das wurde von der Staatsanwaltschaft, Polizei und Gerichten bestätigt.

20. Nach wie vor planen die Alliierten, den Staat „Deutsches Reich" zu einem von ihnen zu bestimmenden Datum zurückzugeben. Auf der „Drei-Mächte-Konferenz zu Berlin“ (fälschlich „Potsdamer Abkommen“ genannt) am 02.08.1945 fassten die Alliierten den Entschluss, den Staat „Deutsches Reich“ nach einer Besatzungszeit und nach der Schließung eines Friedensvertrages zu einem von den Alliierten zu bestimmenden Datum als souveränen Staat in den Grenzen vom 31.12.1937 wiederherzustellen (s. SHAEFGesetz Nr. 52, Artikel VII Nr.9, Abschnitt c.). Daran hat sich bis heute nichts geändert.

21. Nach geltendem Völkerrecht müssen die Alliierten Deutschland nach spätestens 60 Jahren zurückgeben. In der „Haager Landkriegsordnung“ ist festgelegt, dass die Besetzung eines Landes maximal 60 Jahre dauern darf. Innerhalb dieser Zeit ist die Siegermacht verpflichtet, einen Friedensvertrag abzuschließen oder den Kriegszustand wiederherzustellen. Andernfalls macht sie sich völkerrechtlich schuldig. Je nachdem, ob man die Alliierte Gesetzgebung, die bereits 1944 erlassen wurde, oder die Kapitulation der deutschen Wehrmacht zugrunde legt, bewegen sich möglicheTermine für die Rückgabe zwischen Februar 2004 und Mai 2005.

Diese Aufklärungsschrift soll mit dazu beitragen, dass eine friedliche Vereinigung und Übergabe Deutschlands und ein Friedensvertrag zu Stande kommt - Bitte helfen Sie mit! >

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18.10.2012: <Politologe Alexander Dugin: Deutschland ist ein besetztes Land>

<Deutschland ist ein besetztes, ein fremdbestimmtes Land. Die US-Amerikaner üben die Kontrolle aus. Die deutsche politische Elite ist nicht frei. Die Konsequenz: Berlin kann nicht so handeln, wie es in dieser Situation eigentlich zum Wohle des Landes handeln müsste.

Momentan wird Deutschland gegen seine eigene Interessen regiert. Wir Russen können den Deutschen helfen, indem wir die Situation Berlins besser verstehen und darauf hinarbeiten, dass wir beispielsweise deutsch-russische Netzwerke auf verschiedenen Ebene bilden. Wir können mit verschiedenen Gruppen in der Bundesrepublik zusammenarbeiten, unsere kulturellen Beziehungen vertiefen.

Ich glaube fest daran, dass es ein Deutschland geben wird, welches ein freies, starkes und selbstbestimmtes Land in Europa ist und eine wichtige Vermittlerrolle zwischen Ost und West einnehmen kann. Die derzeitige Rolle der Vasallen (Diener, Knecht, Lakai) für Brüssel und Washington kann nicht Deutschlands Schicksal sein.

Quelle: ZUERST Deutsches Nachrichtenmagazin Nr. 10/2012 – Seite 19>

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15.8.2013: <Urteil Bundesverfassungsgericht: Der Einigungsvertrag ist nichtig>

Veröffentlicht am

aus: Pravda TV com online; 15.8.2013;
http://pravdatvcom.wordpress.com/2013/08/15/urteil-bundesverfassungsgericht-der-einigungsvertrag-ist-nichtig/

<Die Deutsche Einheit ist vom Bundesverfassungsgericht schon 1991 als null und nichtig erklärt und verabschiedet worden. Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 – BvR 1341/90 – wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz-….unvereinbar und nichtig.

Hier ist es nachzulesen. www.bgbl.de/Xaver/text.xav?bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl191s1215b.pdf%27%5D&wc=1&skin=WC#__Bundesanzeiger_BGBl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl191s1215b.pdf%27%5D__1376388761374

Link zum PDF-Dokument

Was bedeutet dies?

Dem Volk wurde seit 1990 vorgegaukelt, daß es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik eine Vereinigung gab.

Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (a.F – alte Fassung) wurde lt. Einigungsvertrag am 23. 09. 1990 aufgehoben. Somit konnte auch keine DDR dem Grundgesetz der BRD gem. Artikel 23 zum 03. Oktober 1990 beitreten. Die in der Präambel aufgeführten neuen Länder sind erst am 14. Oktober 1990 gegründet worden. Somit war auch ein Beitritt dieser Länder gemäß Art. 23 Grundgesetz (a.F.) nicht möglich.

Ein rechtswirksamer Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes hat daher bis zum heutigen Zeitpunkt nicht stattgefunden.

Somit erstreckt sich kein Grundgesetz und keine Gesetze einer Bundesrepublik Deutschland auf das Gebiet der DDR/Mitteldeutschland. Daher sind Behörden einer vorgeblichen BRD nicht befugt, Vorfälle, Ereignisse oder Gegebenheiten, die ausserhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes auf dem Gebiet Mitteldeutschlands stattfinden oder stattgefunden haben, zum Anlaß und zum Gegenstand judikativen Handelns zu machen. Dies bedeutet eine Überschreitung der örtlichen Zuständigkeit und damit einen eklatanten Verstoß gegen den Art 20 Abs. 3 GG.

Welche Folgen ergeben sich daraus?

  • Die Bürger der ehemaligen DDR sind somit keine vermeintlichen Bundesbürger
  • Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR/Mitteldeutschland darf kein Recht der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden, dies ergibt sich aus Artikel 20 Abs.3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden)
  • Allen vermeintlichen BRD-Behörden auf dem Gebiet von Mitteldeutschland fehlt jegliche rechtsstaatliche Grundlage zum Handeln

Somit kann vom Volk Mitteldeutschlands auch keine Bundesregierung gewählt werden!

Quellen: MR/brd-schwindel.org/dem-deutschen-volke.blogspot.de vom 13.08.2013>

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25.8.2013: <Russischer Abgeordneter: Deutschland ist eine ganz gewöhnliche US-Kolonie (Videos)>

aus: Pravda TV online; 25.8.2013;
http://pravdatvcom.wordpress.com/2013/08/25/russischer-abgeordneter-deutschland-ist-eine-ganz-gewohnliche-us-kolonie-videos/

<Video: Interview mit Fedorov

Russischer Abgeordneter Evgeny Fedorov, Mitglied der Staatsduma und hochrangiger Funktionär der Regierungspartei von Präsident Wladimir Putin, “Vereintes Russland”, über deutsche US-Vasallität.

Frage: Die Bundesrepublik Deutschland lehnte die Zusammenarbeit auf dem Gebiet Informationsaustausch mit den USA und den EU-Staaten ab. Was glauben Sie, wird jetzt Deutschland von den USA dafür bestraft?

Fedorov: Ach kommen Sie, dass ist doch alles Lüge. Deutschlands Geheimdienste werden seit 1945 direkt von den USA befehligt. Wir wissen das aus vielen Quellen.

Die deutschen militärischen und Geheimdienst-Generäle lachen über die Aussagen von Merkel. Angela macht ihre “patriotischen” Aussagen, weil sie jetzt Bundestagswahlen hat, weil diese patriotische Haltung von ihr das deutsche Volk verlangt.

Aber das deutsche Volk kann verlangen, was es will, dass ändert nichts an der Tatsache, dass die deutschen Geheimdienste und Militärs nur eine Filiale (NATO, etc.) sind von der CIA und vom US-Verteidigungsministerium. Nicht mehr!

Daher scheißen die deutschen Geheimdienste und das Militär auf Merkel und ihre Aussagen, weil ihre Posten und Karrieren nicht von Merkel abhängen, sondern von den USA.

Die deutschen Generäle und Geheimdienst-Chefs werden von den USA sorgfältig ausge-wählt und kontrolliert, ihre Posten und Karrieren in Deutschland hängen von den USA ab, nicht von der Bundeskanzlerin oder von der deutschen Regierung.

Deutschland ist doch eine ganz gewöhnliche Kolonie der USA, wie viele andere Länder auch. Übrigens, in Deutschland gibt es auch eine nationale Befreiungsbewegung, wie wir sie auch hier in Russland haben.

Und diese deutsche Befreiungsbewegung versucht öffentlich die Themen anzusprechen, die die deutschen Goldreserven im Ausland betreffen, die Fragen der deutschen Volks-souveränität und das Recht auf selbständige Verwaltung des deutschen Territoriums, und die fordert den Abzug der US-Okkupationstruppen aus Deutschland. Im Unterschied zu Russland wird Deutschland direkt von US-Truppen okkupiert, die dort stationiert werden.

Die USA haben Deutschland 1945 besetzt und ihre US-Truppen in bestimmten US-Militärbasen stationiert. Und heute stehen die selben Militärbasen und die selben US-Truppen in Deutschland, auch wenn heute diese Basen anders heißen, NATO-Basen oder einfach Militärbasen, glauben Sie denn wirklich, dass sich deswegen etwas hinsichtlich Deutschlands US-Besatzung geändert hat? Das ist doch lächerlich. Die Menschen sind so naiv, die das glauben.

Zwischenkommentar: Nun ja, es wird behauptet, Deutschland sei NATO-Mitglied und aus dem Grund werden in Deutschland US-amerikanische und britische Truppen stationiert.

Fedorov: Natürlich sagt man das, das ist ja die Aufgabe der US-Propaganda, die US-Besatzung möglichst “schön” und “kuschelig” für die Deutschen darzustellen. Aber in Wirklichkeit steckt dahinter ganz simple US-Besatzung. Und Deutschland wird in der NATO als ein US-Vasall behandelt und ausgenutzt.

Es gibt den Souverän oder den Oberherrscher in Washington und es gibt den Vasall, dem vom Oberherrscher befohlen wurde, ein NATO-Mitglied zu werden. Und wie wir im Falle von Snowden sehen, ist Deutschland ein Vasall der USA, alle anderen Aussagen von Merkel sind Fiktion, Lüge!

Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen…

Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Deutschland und verhindert die Friedensverträge! Siehe Dokumente aus dem Kanzleramt.

Die Alliierten, das Außenministerium der Russische Föderation, der Haupt Militär Staatsanwalt und Präsident Putin sind in Gänze über die Befreiung vom BRD- und EU-Faschismus 2013 informiert!

Die BRD führt die NaZi-Kolonie des III. Reiches mit der Glaubhaftmachung *DEUTSCH* und Anwendung der Gleichschaltungsgesetze von 1934 weiter (Neues Staatsrecht 1934).
Das Militär-Grundgesetz überlagert die gültige Verfassung von 1919.
Die BRD-Kolonie *DEUTSCH*1934 überlagert den deutschen Heimatstaat.
Seit 1945 Welt-Krieg aktiv: keine Friedensverträge mit 54 Nationen.
Die BRD darf, will und kann keinen Frieden schließen.
Das Personal *DEUTSCH* 1934 wurde ab 8.12.2010 STAATENLOS in der BRD NaZi- Kolonie.

Art. 116 GG „deutsche Staatsangehörigkeit” 1934
Art. 16 GG STAATENLOS
Art. 139 GG Befreiung von der faschistischen Gleichschaltung
Art. 146 GG Heimatangehörigkeit / Welt-Frieden

Internationaler unverjährbarer Straftatbestand: Illegale Fortführung des III. Reiches durch den NS-Rechtsnachfolger Bundesrepublik Deutschland.

Die Nazi-Kolonie Bundesrepublik Deutschland ist die Hauptursache für die Kriege, Völkermord, Nazi- und Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Welt und gegen das eigene gleichgeschalte deutsche Volk.

International verlorene rechtsstaatliche Legitimation der Bundesrepublik Deutschland durch Staatenlosigkeit über den geheimen Staatsstreich vom 08.12.2010:

Bruch der nationalen und internationalen Rechtsnorm,
Bruch der nationalen und internationalen Verträge,
Grundrechteverletzungen, massive Verstöße gegen das Menschenrecht und das Völkerrecht durch die Bundesrepublik Deutschland.

Ursache & Lösung

Quellen: PRAVDA-TV/Gadddafi/vom 25.08.2013>


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Nationaljournal online, Logo

30.8.2013: Deutschland ist eine "amerikanische" Kolonie - eine zionistische Kolonie

aus: Nationaljournal online: Russischer Duma-Abgeordneter: Deutschland ist nichts weiter, als eine amerikanische Kolonie; 30.8.2013;
http://globalfire.tv/nj/13de/politik/duma_abgeordneter_brd_eine_us-kolonie.htm

<Jewgenij Fedorow ist russischer Politiker, Abgeordneter der Staatsduma der Russischen Föderation während vier Legislaturperioden (1993-1996, 2003-2011, 2011 bis heute). Er ist Vorsitzender des Komitees für die Wirtschaftspolitik und Unternehmertum der Staatsduma. Er ist Mitglied des Zentralen Politrates der Partei "Einiges Russlands" und offizieller staatlicher Berater der Russischen Föderation. Er ist unter anderem auch der Gründer der Bewegungen "Nationale Befreiungsbewegung" und "Die Volksfront", als auch einer der Gründer der Partei "Der nationale Kurs". Er ist Veteran des Krieges in Afghanistan (1979-1989). Außerdem ist er Erfinder und hat mehr als 40 Patente angemeldet.

Am 20. August 2013 gab Jewgenij Fedorow dem bekannten Internet-Portal poznavatelnoe.tv ein Interview, das folgende Passagen enthält:

Das deutsche Volk kann verlangen, was es will, das ändert nichts an der Tatsache, dass die deutschen Geheimdienste und Militärs nur eine Filiale der CIA und des US-Verteidigungsministeriums sind. Nicht mehr. Die deutschen Geheimdienste und das Militär interessiert nicht im geringsten, was Merkel sagt, weil ihre Posten und Karrieren nicht von Merkel abhängen, sondern von den USA.

Die deutschen Generäle und Geheimdienstchefs werden von den USA sorgfältig ausgewählt und kontrolliert. Ihre Posten und Karrieren in Deutschland hängen von den USA ab, nicht von deutschen Bundeskanzlern oder deutschen Regierungen.

Deutschland ist doch nur eine ganz gewöhnliche Kolonie der USA wie viele andere Länder auch. Übrigens gibt es in Deutschland auch eine nationale Befreiungsbewegung, wie wir sie auch in Russland haben. Und diese deutsche Befreiungsbewegung versucht öffentlich die Themen anzusprechen, die die deutschen Goldreserven im Ausland betreffen sowie die Fragen der deutschen Volkssouveränität und das Recht auf selbständige Verwaltung des deutschen Territoriums. Und sie fordert den Abzug der US-Besatzungstruppen aus Deutschland.

Im Unterschied zu Russland wird Deutschland direkt von US-Truppen besetzt gehalten, die dort immer noch stationiert sind.

Die USA haben Deutschland 1945 besetzt und ihre Truppen in bestimmten Militärbasen stationiert. Und heute stehen dieselben Militärbasen und dieselben US-Truppen immer noch in Deutschland, auch wenn diese Militärstützpunkte heute anders genannt werden, wie zum Beispiel Nato-Stützpunkte oder einfach Militärbasen. Glauben Sie denn wirklich, dass sich deshalb etwas hinsichtlich Deutschlands US-Besatzung geändert hat? Das ist doch lächerlich. Die Menschen sind naiv, die so etwas glauben.

Natürlich sagt man, Deutschland sei Nato-Mitglied und deshalb seien die Militärbasen dort. Aber das ist natürlich die Aufgabe der US-Propaganda, die US-Besatzung möglichst "schön" und "kuschelig" für die Deutschen darzustellen. Aber in Wirklichkeit ist es nichts anderes als eine ganz normale US-Besatzung.

Deutschland wird in der Nato als ein US-Vasall behandelt und ausgenutzt. Es gibt den Oberherrscher in Washington und den Vasall. Der Vasall befolgt die Befehle des Oberherrschers im Rahmen der Nato-Mitgliedschaft.

Und wie wir im Falle von Snowden gesehen haben, ist Deutschland tatsächlich ein Vasall der USA. Die Aussagen von Merkel sind Fiktion, es sind Lügen.>


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4.10.2013: Einen UNO-Eintrag "BRD" gibt es nicht! - Deutschland wurde von Genscher 1990 als "Deutschland" eingetragen - nur für die Verwaltung der Gebiete zuständig

aus: Facebook: Andi Hartwig;
https://www.facebook.com/andi.hartwig?ref=ts&fref=ts

<Aussenminister Genscher hat am 03.Oktober 1990 im Auftrag der 5 Alliierten die Bundesrepublik Deutschland („BRD") bei der UNO abgemeldet und an Stelle dessen Deutschland „Germany" angemeldet.

Status von Deutschland/Germany seit Anmeldung durch Genscher bei der UNO: gelistet als Nicht-Regierungsorganisation, englisch: NGO. Ein Staat mit dem Namen Bundesrepublik Deutschland existiert bei der UNO nicht.

UNO Germany NGO Branch

…..das Beste zum Schluß. Bitte nicht "das Heulen anfangen", sondern gierig aufsaugen.

Denn das wars noch nicht ganz mit der Täuschung durch die BRD Politik, Startschuß mit Beginn des Staats-Simulations-Theaters im Oktober1990!

Ich halte fest. 1.) Die BRD ist als Staat bei der UNO am 03.10.1990 völkerrechtlich durch den damaligen Aussenminister Genscher abgemeldet worden. Seit dem 03.10.1990 gibt es keinen Staat oder staatsähnliches Gebilde mit dem Namen BRD mehr!Genscher-alt

2.) Genscher hat anstelle der BRD den Namen Deutschland eintragen lassen (siehe Auszug UNO Eintrag als Anlage anbei)

3.) Der Eintrag Deutschand "Germany" ist lt. Eintrag nicht handlungsfähig.

4.) Deutschland wird bei der UNO vertreten durch eine Nichtregierungsorganisation. Englisch: Non-governmental organization.

5.) Die Vertretung, die Deutschland als NGO völkerrechtlich vertritt, hat sich selbst den Namen BRD gegeben. 6.) Die Täuschung der Bewohner in diesem Land ist ohne Beispiel. Warum?

Na ja, die BRD-NGO -das ist offenkundig- gibt sich als solche den Bewohnern dieses Landes nicht zu verstehen. Die BRD-NGO simuliert einen Staat, ohne dazu berechtigt zu sein…. es mangelt der BRD-NGO an allem, was einen Staat ausmacht.

7.) Die BRD-NGO darf im Auftrag der Alliierten lediglich die beschlagnahmten Gebiete verwalten. Diese NGO darf, wie alle anderen NGO`s, keine Gesetze erlassen, diese auch nicht überwachen, geschweige denn vollziehen lassen Der Auftrag einer Nichtregierungsorganisation ist durch die Alliierten in der Ablaufbeschreibung, der Arbeits- und Organsiationsanweisung klar umschrieben: V E R W A L T E N! Ein Grundgesetz kann eine NGO gar nicht haben, es sei denn sie übt eine Diktatur gegen das eigene Volk aus und betreibt aktiven GENOZID!

Das heisst, die NGO tauscht die Bevölkerung Zug um Zug einfach aus…. na, klingelt's langsam?!

8.) Der anliegende Auszug ist vom 27.10.2011. Der angegebene Link funktionert nicht mehr. Die BRD-NGO hat dafür gesorgt, das der Eintrag bei der UNO nicht mehr unter diesem Link zu finden ist - warum nur….?!

An dem Status hat sich natürlich nichts geändert….. wie auch. Da nutzt es auch nix, jetzt alles an Brüssel abzugeben. Die BRD-NGO war zu keinem Zeitpunkt legitimiert, dies tun zu dürfen. Es fehlte ihr jegliches Recht. .

BEWEIS AUS DER UNO : UNO Germany NGO Branch
quelle Veronica Stallmann>

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Die DDR war nur abgestossene Konkursmasse der Gulag-"UdSSR", und die Bundesländer der Ex-DDR haben nur den Besatzer gewechselt.

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Die Zionisten zerstören Europa seit 1943 mit Masseneinwanderung

aus: Der BRD-Schwindel;
http://brd-schwindel.org/dies-schrieb-im-jahre-1943-der-juedische-harvard-professor-ernest-hooton/

Dies schrieb im Jahre 1943 (!) der jüdische Harvard Professor Ernest Hooton

“Während der Besatzung Deutschlands muss die Einwanderung und Ansiedelung von Ausländern, insbesonders ausländischen Männern der Dritten Welt, in die deutschen Staaten gefördert werden.”

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Spiegel
                          online, Logo

31.10.2013: Frankreich hört auf, Deutschland zu besetzen - und spart Kosten

aus: Spiegel online: Militär: Frankreich zieht letzte Kampfeinheit aus Deutschland ab; 31.10.2013;
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/frankreich-zieht-letzte-kampfeinheit-aus-deutschland-ab-a-931087.html

<Sie gilt als letzte rein französischen Brigade, die derzeit noch in Deutschland stationiert ist - jetzt wird das 110. Infanterieregiment aufgelöst. Das gab das Verteidigungsministerium in Paris bekannt. Verteidigungsminister de Maizière bedauerte die Entscheidung.

Paris/Berlin - Das zur deutsch-französischen Brigade (DFB) gehörende 110. Infanterieregiment der französischen Armee wird im kommenden Jahr aufgelöst. Das gab das Verteidigungsministerium am Donnerstag in Paris bekannt. Die Einheit mit rund 725 Soldaten war seit 1964 im baden-württembergischen Donaueschingen stationiert. Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) zeigte sich enttäuscht.

Das Pariser Verteidigungsministerium versicherte, die Entscheidung ändere nichts am "vollen Engagement Frankreichs" in der DFB. Vielmehr werde Frankreich der gemeinsamen Brigade ein "neues Regiment mit größeren Einsatzkapazitäten" zuordnen. Das Regiment ist die letzte rein französische Kampfeinheit, die derzeit noch in Deutschland stationiert ist.

"Ich bedauere die französische Entscheidung", erklärte Thomas de Maizière. Das Regiment habe einen langjährigen und erfolgreichen Beitrag zur gelebten deutsch-französischen Freundschaft geleistet, betonte der Bundesverteidigungsminister. Die Entscheidung der Franzosen folge haushaltspolitischen Zwängen. Die Bundesregierung werde die Stationierung des Jägerbataillons 291 im französischen Illkirch-Graffenstaden aufrecht erhalten, erklärte de Maizière.

Symbol der Aussöhnung

Die Auflösung des 110. Infanterieregiment ist Teil eines Restrukturierungsprogramms der französischen Streitkräfte. In Deutschland würden "rund 500" Franzosen stationiert bleiben, versicherte Frankreich.

Die deutsch-französische Brigade gilt als wichtiges Symbol der Aussöhnung und Annäherung zwischen beiden Ländern. Den Grundstein für die binationale Kampftruppe hatten Frankreichs Präsident François Mitterrand und Bundeskanzler Helmut Kohl 1987 bei einem Treffen in Karlsruhe gelegt.

vek/AFP>

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18.11.2013: <Bundesrepublik Deutschland ändert Hauptsitz im Unternehmensregister>

Die Bundesrepublik Deutschland hat Ihren Hauptsitz im weltgrößten Unternehmensregister von Dun & Bradstreet geändert. Bislang war es Berlin, Dorotheenstraße. Jetzt ist es Bonn, Adenauer Allee 139-140. Weiterhin ist Joachim Gauck der Hauptverantwortliche und die Telefonnummern sind Berliner Vorwahl.>

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Terra Germania online, Logo

6.12.2013: <Deutschland ist eine ganz gewöhnliche US Kolonie>

aus: Terra Germania online; 6.12.2013;
http://terragermania.com/2013/12/06/deutschland-ist-eine-ganz-gewohnliche-us-kolonie/

<Russischer Abgeordneter Födorov: Deutschland ist eine ganz gewöhnliche US – Kolonie
.
Putins Mitstreiter und nach Putin Russlands populärster Politiker, der Abgeordnete der russischen Staatsduma Evgenie Födorov über die US-Besatzung Deutschlands:
Deutschlands Geheimdienste werden seit 1945 direkt von den USA befehligt>

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Grundrechteforum, Logo

Krankes Deutschland 4.7.2014: Wer sich auf die Grundrechte und auf die Verfassung beruft, wird als psychisch krank eingestuft

aus:
http://grundrechteforum.de/231942

<Nachrichten der Grundrechtepartei


Vorsicht! Psychiatrisierungsgefahr bei Berufung auf das Grundgesetz und die Grundrechte!

Uns erreichen immer mehr Anrufe und E-Mails, aus denen hervorgeht, dass die öffentlichen Gewalten gegenüber Grundrechtsträgern immer öfter das Mittel der Psychiatrisierung anwenden wollen. In der Hauptsache trifft dies Grundrechtsträger, welche vor den Behörden und vor allem vor den Gerichten auf ihre Grundrechte pochen und sich nicht mehr mit scheinheiligen Ausreden in Bezug auf die verfassungswidrige Anwendung nationalsozialistischer und gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) verstoßender Gesetze zufrieden geben.

Die Methode scheint immer eine ähnliche zu sein. Man konstruiert eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat wie Beleidigung o.ä. und bestellt bereits im Vorfeld einen »Gutachter«, welcher schon vor einer öffentlichen Anhörung aus den Akten eine psychische Störung »diagnostiziert«. Dabei kann es sogar zum Freispruch wegen Schuldunfähigkeit mit gleichzeitiger Einweisung in die Psychiatrie kommen. Dann gibt es einfachgesetzlich nicht einmal mehr die Möglichkeit einer Wiederaufnahme (vgl. Expertise: Wiederaufnahmeverfahren bei Freispruch und Maßregel unter http://rechtsstaatsreport.de/wiederaufnahmeverfahren-bei-freispruch-und-massregel/).

In einer hier bekannten Sache ging man sogar schon soweit, einem aus der Reihe tanzenden Rechtsanwalt einen Größenwahn anzudichten (mit Erfolg!), weil er den Tatsachen entsprechend erklärte, er besäße die Befähigung zum Richteramt; im Übrigen eine gesetzliche Voraussetzung zur Zulassung als Rechtsanwalt.

Damit ereicht das System langsam die Ebene, wo unsere Informationen nicht mehr ignoriert werden, sondern direkt unter dem Deckmantel der Psychopathologie bekämpft werden sollen. Das jedoch nennt man Selbstjustiz bzw. die rechtswidrige Anwendung öffentlicher Gewalt zum Schutze von Verfassungsdurchbrechungen der öffentlichen Gewalt. Das ist aber auch der schlagende Beweis für die Tatsache, dass dem System hier keine grundgesetzkonformen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, ansonsten die Behörden den angeblich irrigen Rechtsansichten mit einfachen Inhalten aus dem Grundgesetz entgegentreten könnten. Das jedoch gibt das Grundgesetz nicht her und bestätigt unsere Darstellungen.

Und jeden Tag wird klarer, wie tief dieses System im eigenen Sumpf der Lügen verstrickt ist.

Auch aus diesen Gründen haben wir die Zentrale Beweismittel- und Dokumentationsstelle für Grundrechtsverletzungen (ZEDOG) ins Leben gerufen, um den von diesen verfassungswidrigen Zuständen Betroffenen eine Plattform zur Veröffentlichung zu geben.>

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MZW online, Logo

25.6.2015: Einigungsvertrag zwischen DDR und BRD ist nichtig
https://www.mzw-widerstand.com/einigungsvertrag-zwischen-ddr-und-brd-ist-nichtig/

a) Aufhebung des Art. 23 des Grundgesetzes

Der Einigungsvertrag zwischen der ,,Bundesrepublik Deutschland“ und der „,DDR“ vom 31.08.1990 hat in Art. 4, Ziff. 2 den Art. 23 des Grundgesetzes aufgehoben. Daher gilt nach gegenwärtigem bundesdeutschen Staatsrecht nicht mehr: ,,Das Grundgesetz ist nach dem Beitritt anderer Teile Deutschlands in diesen Teilen in Kraft zu setzen.“. Diese Aufhebung war staatsrechtlich rechtswidrig, da nicht alle Teile Deutschlands (z. B. Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße etwa) dem Grundgesetz beigetreten sind.

Von der Bundesregierung ist dafür als Begründung angegeben worden, dass die Wiedervereinigung Deutschlands mit dem Beitritt der DDR zum Grundgesetz vollzogen sei und daher kein weiteres Gebiet in Europa mehr der Bundesrepublik beitreten könne. Damit hat die Bundesregierung freilich indirekt auf Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße verzichtet – das eigentliche Ostdeutschland ist niemals Mitteldeutschland, wie dieses heute genannt wird. Und das obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine anerkannte gesamtdeutsche Regierung und auch kein anerkannter gesamtdeutscher Gesetzgeber bestand und daher eine solche Abtretung staatsrechtlich irrelevant ist, zumal ja auch die Bundesrepublik Deutschland nicht identisch mit dem Deutschen Reich war und ist, das nach wie vor besteht. Zu einer völkerrechtlich gültigen Abtretung fehlt ihr daher jede Rechtsgrundlage: Ich kann und darf nicht rechtsgültig das Grundstück meines Nachbarn an Fremde abtreten. Das wäre rechtsunwirksam.

b) Zwei-Plus-Vier-Vertrag

Noch deutlicher als im Einigungsvertrag kommt diese gewollte Abtretung im „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“, im sog. Zwei-Plus-Vier-Vertrag, zum Ausdruck, der am 12.09.1990 von der Bundesrepublik Deutschland, der DDR und den vier Hauptsiegermächten in Moskau abgeschlossen wurde. In Art. 1 dieses Vertrages wird auf jeden künftigen Gebietsanspruch Deutschlands anderen Mächten gegenüber verzichtet, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage welcher Art auch immer für die Bundesrepublik Deutschland vorhanden war. In diesem Artikel werden auch die deutschen Ostgebiete nicht mehr als deutsches Staatsgebiet aufgeführt.

c) Verstoß gegen Völkerrecht

Trotz dieser entscheidend deutlichen Völkerrechtsgrundlage muss die Bundesrepublik Deutschland aber in jedem Fall auch Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes berücksichtigen. Zu diesem dort genannten Recht gehört auch das Völkerrecht nach Art. 25 GG, das nach dieser Bestimmung sogar dem Bundesrecht im Rang vorgeht. Nach diesem allgemeinen Völkerrecht ergibt sich aber eine andere allgemeine Völkerrechtsgrundlage Gesamtdeutschlands. Sie gestaltet sich wie folgt:

Die Ostgebiete des Deutschen Reiches jenseits von Oder und Neiße sind zum größten Teil von Polen, zu einem kleineren Teil in Nord-Ostpreußen von der Sowjetunion 1945 annektiert worden. Hierin ist der litauisch annektierte Teil eingeschlossen. Die Annexion, die in ihrem Wesen immer eine Aggression ist, wird jedoch größtenteils seit der sog. Simson-Doktrin von 1932 als völkerrechtlich unzulässig angesehen. Nach dieser Doktrin soll ein gewaltsamer Gebietserwerb auch nicht völkerrechtlich anerkannt werden. Andernfalls wäre der Briand-Kellogg-Pakt von 1928, der den Angriffskrieg, wie jede Aggression, ächtet, unwirksam geworden. Für die reine kriegsmäßige Besetzung, die als solche nur in einem Krieg zulässig ist, gilt jedoch nach wie vor die Haager Landkriegsordnung (HLKQ) von 1907 und für das Verhältnis der Besatzungsmacht zum besetzten Feindstaat die Bestimmung des Art. 45 HLKO (Beachtung der Landesgesetze), Art. 46 HLKO (Schutz des Privateigentums), Art. 47 HLKO (Verbot der Plünderung), sowie Art. 53 HLKO (Beschlagnahme von Eigentum stets nur während der Besetzung).

Diese bereits bestehende spezielle Völkerrechtslage wird jetzt nochmals neu formuliert durch die Resolution 242 (1967) des Sicherheitsrates der UNO vom 22.11.1967. Danach darf fremdes Staatsgebiet immer nur vorübergehend, aber nicht auf Dauer besetzt gehalten werden. Diese Besetzung ist daher auch niemals ein anerkannter Völkerrechtsgrund für einen Gebietserwerb auf Dauer.

d) Verstoß gegen Selbstbestimmungsrecht

Dazu kommt auch noch, dass nach dem Grundsatz des Selbstbestimmungsrechtes der Völker jedes Volk das Recht hat, auf einem angestammten Gebiet in äußerer und innerer Freiheit zu leben. Soweit dieses Recht nicht gewährleistet worden sein sollte, besteht ein entsprechend völkerrechtlich begründeter Anspruch gegen jede behindernde fremde Macht. Das gilt natürlich auch für deutsche Verhältnisse.

Diese allgemeine völkerrechtliche Grundlage findet jetzt auch in einem grundlegenden internationalen Vertrag Anwendung. So ist nach Art. 53 der Konvention über das Recht der Verträge, die am 23.05.1969 in Wien unterzeichnet wurde und deren Partei die Bundesrepublik Deutschland seit dem 20.08.1967 ist, ein internationaler Vertrag nichtig, wenn er zur Zeit des Abschlusses mit einer zwingenden Norm des Völkerrechts in Widerspruch steht. Dafür kommt in Betracht:

d1) Die Anerkennung einer Annexion als „Rechtsgrund“ für das ständige Inbesitznehmen fremden Staatsgebietes;

d2) Die Missachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker;

d3) Das Verbot, durch Krieg Gebiete auf Dauer zu erwerben;

d4) Fehlende Verfügungsbefugnis und Bedürfnis des ein Gebiet abtretenden Staates über dieses Gebiet.

Dazu ist zu d1) und d2) festzustellen:

d1) Die deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße sind zweifellos annektiert worden. Eine solche Annexion soll durch den Grenzanerkennungsvertrag mit Polen vom 14.11.1990 durch dessen folgende Ratifikation abgeschlossen werden und „Recht“ begründen. Entsprechend verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland auch in Art. 2 des deutschsowjetischen Vertrages über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 09.11.1990, künftig keine Gebietsansprüche mehr geltend zu machen.

d2) Eine solche Annexion ist aber niemals ein völkerrechtlicher Grund für einen dauerhaften Erwerb aller deutschen Ostgebiete durch die polnische und sowjetische Annexion und Okkupation.

Jede Vereinbarung, welche die von Polen und der Sowjetunion annektierten deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße betrifft, ist somit zunächst in diesen beiden Punkten eine Verletzung von Art. 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention. Rechtsfolge könnte daher von jeder Bundesregierung, die der jetzigen folgt, den Okkupationsmächten gegenüber geltend gemacht werden. Daher kann eine solche Vereinbarung nicht dem Frieden in Europa auf Dauer dienen. Denn dieser völkerrechtlich begründete Rechtsanspruch nach der UNO-Konvention vom 22.11.1967 ist unverjährbar und unverzichtbar nach Art. 8, Abs. 4 der Genfer Konvention von 1949. Die Geltendmachung solcher Ansprüche gegen Polen und Russland ist völkerrechtlich daher jederzeit zulässig.

e) Verstoß gegen Völkerrecht wegen fehlender Verfügungsberechtigung

Darüber hinaus ergibt sich ebenfalls aus dem allgemeinen Recht der internationalen Verträge ein weiterer Rechtsgrund, dessen Nichtbeachtung gleichfalls zur Nichtigkeit im Sinne von Art. 57 der Wiener Vertragskonvention von jeder entsprechenden völkerrechtlichen Vereinbarung führt, mit der die Bundesrepublik Deutschland die von Polen und der Sowjetunion annektierten Gebiete des Deutschen Reiches jenseits von Oder und Neiße an die beiden Okkupationsmächte abtreten wollte und würde. Wenn ein solcher Abtretungsvertrag völkerrechtswirksam sein sollte, muss die Bundesrepublik Deutschland vorerst einmal über die abzutretenden Gebiete auch völkerrechtlich überhaupt abtretungs- und damit verfügungsberechtigt gewesen sein. Das war jedoch zu keinem Zeitpunkt jemals der Fall, denn das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erstreckte sich nie über Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße.

Denn unstreitig ist die Bundesrepublik Deutschland jedenfalls vor der Annexion der deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße über diese Gebiete schon damals nicht völkerrechtlich befugt gewesen, weil sie zum Zeitpunkt der Annexion gar nicht bestand. Sie ist aber auch nachträglich nicht völkerrechtlich verfügungsberechtigt geworden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in dieser Sache über den Fortbestand des Deutschen Reiches, das als solches allein völkerrechtlich verfügungsberechtigt über seine Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße ist, ist es auch bis heute nicht untergegangen. Doch ist das Deutsche Reich als solches auch heute anscheinend noch nicht einmal völkerrechtlich handlungsfähig.

Da das Deutsche Reich nicht untergegangen ist, kann auch die Bundesrepublik Deutschland nicht etwa der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein. Im Namen des Deutschen Reiches könnte sie allenfalls völkerrechtlich gültig tätig werden, soweit sie mit diesem Reich zumindest teilidentisch ist, wenn sie entsprechend bevollmächtig gewesen wäre:

e1) Das war sie nicht einmal hinsichtlich Westdeutschlands. Sie konnte also in diesem Namen auch niemals etwa kleine Gebietsteilchen an den westlichen Grenzen an Holland und Belgien abtreten. Dafür hatte sie gar keine entsprechende Vollmacht.

e2) Sie hatte auch keine Vollmacht hinsichtlich des Gebietes, das die frühere DDR als Mitteldeutschland seit dem 03.10.1990 innehatte. Die entsprechende Abtretungsvollmacht fehlt.

e3) Die hat sie bis heute aber nicht hinsichtlich der deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße. Die Wiedervereinigung hat durch Einigungsvertrag nämlich ebenso wie durch den Zwei-Plus-Vier-Vertrag ausdrücklich nur für Westdeutschland und Mitteldeutschland stattgefunden. Auch der Untergang des Deutschen Reiches ist bisher noch durch kein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt worden. Für seine Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße bleibt daher auch allein das Deutsche Reich verfügungsberechtigt. Doch ist es völkerrechtlich nicht handlungsfähig und kann daher schon aus diesem Rechtsgrund kein Gebiet völkerrechtlich zulässig abtreten.

Demzufolge hat die Bundesrepublik Deutschland mit dem deutsch-polnischen „Grenzanerkennungsvertrag“ vom 14.11.1990 deutsche Gebiete abgetreten, die abzutreten sie weder staats- noch völkerrechtlich die Möglichkeit und daher auch nicht die Befugnis hatte, da sie niemals die Territorialgewalt über diese Ostgebiete ausübte. Die Wiener Vertragrechtskonvention kennt zwar keine ausdrückliche Bestimmung, wonach ein Vertrag, der eine unmögliche Leistung zum Gegenstand hat, nichtig ist. Doch gilt auch hier der alte Rechtssatz: Impossibillum nulla est obligatio (Es gibt keine Verpflichtung zu etwas Unmöglichem). Dieser allgemeine Rechtssatz ist sicherlich zwingende Norm des Völkerrechts. Daher ist der Vertrag vom 14.11.1990, der Ostdeutschland an Polen abtritt, nach Art. 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention nichtig, weil er eine Leistung verspricht, die keiner der Beteiligten erbringen kann.

e4) Die Bundesrepublik Deutschland nicht, weil sie über dieses Gebiet völkerrechtlich nicht verfügungsberechtigt ist.

e5) Das Deutsche Reich nicht, weil es zwar die Territorialhoheit über seine Ostgebiete hatte und daher insoweit völkerrechtlich auch verfügungsberechtigt gewesen wäre, es aber zurzeit nicht kann, weil es völkerrechtlich scheinbar weiterhin nicht handlungsfähig ist.

Außerdem ist die Bundesrepublik Deutschland jedenfalls vor der Annexion der deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße über diese Gebiete schon damals nicht völkerrechtlich befugt gewesen, weil sie zum Zeitpunkt der Annexion gar nicht bestand. Sie ist aber auch nachträglich nicht völkerrechtlich verfügungsberechtigt geworden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in dieser Sache über den Fortbestand des Deutschen Reiches, das als solches allein völkerrechtlich verfügungsberechtigt über seine Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße ist, ist es auch bis heute nicht untergegangen.

Und schlussendlich wird überhaupt bestritten, dass ein OMF-BRD-Besatzungskonstrukt überhaupt ein Staat ist. Das Konstrukt kann auch niemals treuhänderisch für das Deutsche Reich tätig geworden sein oder tätig werden, da es im grundsätzlichen, unüberbrückbaren Interessenkonflikt zu diesem steht.

Weil die 2plus4-Verträge u. a. keine rechtskraftfähigen Reichsgebietsabtretungen beinhalten, aber keine salvatorische Klausel für z. B. einen solchen Fall enthalten, sind sie als minderwertige juristische Machwerke hochbezahlter deutscher Hochverräter also einfach nichtig.

Abschließend noch ein wichtiges Zitat zur Frage, warum auch die Kirchen die ständigen Rechtsbeugungen in der BRD dulden und damit durch Unterlassen stützen:

Carlo Schmidt, Erinnerungen, Bertelsmann Club GmbH, Gütersloh, nach Scherz Verlag 1979, S. 386 – 387:

„In der Frage der Weitergeltung des Reichskonkordats wurde im Grundsatzausschuß heftig gerungen. Schrieb dieses doch die Konfessionsschule vor. Nach langen Auseinandersetzungen beschloss der Hauptausschuß am 8. Dezember (1944) mit elf gegen acht Stimmen, dass die seit dem 8. Mai 1945 bestehenden Verträge zwischen den Ländern und den Kirchen in Kraft bleiben sollten; darunter befand sich das mit dem Reich abgeschlossenen Konkordat nicht. Die Gegnerschaft gegen die Anerkennung des Reichskonkordats von 1933 war erheblich: Dieses Konkordat sei als ein vom Naziregime dolos geschaffenes, ausschließlich politisches Instrument entstanden.

Im Plenum kam es zu langwierigen, wenn auch interessanten Debatten über das Wesen der Konkordate und auch die nazifreundliche Haltung gewisser Stellen der katholischen Hierarchie Deutschlands während des Dritten Reiches. Schließlich begrub man das Problem in der allgemeinen Formulierung des Artikels 123 des Grundgesetzes, wonach die vom Deutschen Reich geschlossenen Staatsverträge gültig sind, wenn sie gewisse formale Voraussetzungen erfüllen.

Das Konkordat war damit implizit anerkannt, ohne dass man es zu nennen brauchte. Einer der Gründe hierfür war, dass im Falle der Fortgeltung des Konkordats die Bistümer in den von Polen verwalteten Ostgebieten des alten Deutschen Reiches vom Vatikan als Bistümer in Deutschland behandelt werden würden, solange es zu keiner formalen Abtrennung dieser Gebiete in Polen gekommen war. Man versprach sich davon eine Waffe gegen polnische Gebietsansprüche.

Dafür mussten wir das Konkordat als weiter geltend betrachten und durften nichts tun, was der Kurie das Recht geben konnte, uns des Vertragsbruchs zu bezichtigen.“

Auch dieser Vorgang zeigt zunächst, dass BRD-Juristen die Arbeitsauffassung vertreten, dass ihre Vertragsformulierungen so unverständlich sein sollen, dass der Gegenüber möglichst nicht aufgeklärt oder getäuscht wird. Das wird wieder beweisbar, wenn man sich dazu den GG Art. 123 genauer ansieht. Staatsverträge durch die nach dem GG-Gesetz zuständigen Stellen kann es auch aus der Natur der Sache heraus nicht geben, weil das Grundgesetz keinen Staat macht.

Grundgesetz Art. 123 (Fortgeltung alten Rechts und alter Verträge)

(1) Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Deutschen Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetz nicht widerspricht.

(2) Die vom Deutschen Reich geschlossenen Staatsverträge, die sich auf Gegenstände beziehen, für die nach diesem Grundgesetze die Landesgesetzgebung zuständig ist, bleiben, wenn sie nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen gültig sind und fortgelten, unter Vorbehalt aller Rechte und Einwendungen der Beteiligten in Kraft, bis neue Staatsverträge durch die nach diesem Grundgesetz zuständigen Stellen abgeschlossen werden oder ihre Beendigung auf Grund der in ihnen enthaltenen Bestimmungen anderweitig erfolgt.

Es ist nun auch bekannt geworden, dass die ersten, einzelnen BRD-Juristen behaupten, dass die Verträge zur Grenzregelung mit Polen keine Gebietsabtretungen seien, sondern nur Grenzanerkennungen. Das soll dann so ein Unterschied sein wie zwischen Eigentum und Besitz, also eine Gebietsabtrennung wäre der Verlust des Eigentums und eine Grenzanerkennung wäre nur eine andere Bezeichnung für die Anerkennung des Besitzes von Staatsgebieten des Deutschen Reiches durch Polen und Russland. Und das ohne jegliche zeitliche Einschränkung?

Dazu ist aber festzuhalten, dass die BRD fremdes Eigentum, über das sie nie verfügte und das ihr auch von den Siegermächten nie als dem angeblichen Deutschen Reich zurück gegeben wurde, auch nicht einem anderen zum Besitz überlassen konnte.

Und mit welchem politischen oder wirtschaftlichen Zweck sollte die Anerkennung des Besitzes von großen Teilen des Staatsgebietes des Deutschen Reiches nach der angeblichen Souveränität der BRD weiterhin durch Polen und Russland begründet werden, wenn man prinzipiell Grundeigentum nicht ersitzen kann?

Es ist aber ein Leichtes, anhand des Reichskonkordats vom 20. Juli 1933 mit dem Vatikan die BRD-Juristen und Politiker einer weiteren gravierenden Täuschung zu überführen.

Im Internet findet man unter dem Datum vom 25.06.1972 die folgende Eintragung:

Auf der Grundlage der durch den Warschauer Vertrag geschaffenen internationalen Rechtslage (Anerkennung der Oder-Neiße-Linie) wandelt Papst Paul VI. die früheren deutschen Diözesen Stettin, Köslin/Kolberg, Landsberg a. d. Warthe, Oppeln, Danzig und Allenstein in polnische Bistümer um.

Die BRD unter damaliger SPD-Regierung hat dieser Umwandlung nicht nur nicht widersprochen, sondern die katholischen Bischöfe in Deutschland haben diesen völkerrechtswidrigen Akt gegen das Deutsche Reich auch noch verherrlicht und durch Kooperationsgespräche mit den Geistlichen im Vatikan und Polen unterstützt. Dieses geschah unter der Gewaltherrschaft der so bezeichneten Siegermächte, die nach dem Besatzungsstatut für alle internationalen Vereinbarungen mit der BRD den Genehmigungsvorbehalt exekutierten.

Kraft der Bulle von Papst Johannes Paul II. wurde Polen 1996 in 40 Diözesen, 13 römisch-katholische Bistümer und ein byzantinisch-ukrainisches Bistum geteilt. Die Kirchengewalt in den Diözesen üben Bischöfe aus, die gemeinsam das Episkopat bilden. Der Vorsitzende des Episkopats ist seit 1981 der polnische Primas Kardinal Józef Glemp.

Die Umwandlung der deutschen Bistümer in polnische ist damit als einseitiger, eindeutiger Bruch des Reichskonkordates von 1933 durch den Vatikan festzustellen, der als Nichtfeindstaat mit den Feindstaaten zum Deutschen Reich und seinen von ihm gesteuerten deutschen Kollaborateuren schon 1972 deutsche Reichsgebiete durch konkludentes Handeln veruntreut hat.

Im Reichskonkordat vom 20. Juli 1933 wird aber auch die Berechtigung zur Erhebung von Kirchensteuer in Art. 13 verklausuliert und durch den Zusatz dazu verdeutlicht:

Zu Art. 13

Es besteht Einverständnis darüber, daß das Recht der Kirche, Steuern zu erheben, gewährleistet bleibt.

Alle nachfolgenden Vereinbarungen von BRD-Ländern beziehen sich ausdrücklich auf das Reichskonkordat von 1933. So heißt es noch im Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Mecklenburg-Vorpommern vom 15.09.1997:

…. schließen

unter Anerkennung der Fortgeltung des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933 und unbeschadet einer Fortgeltung des Vertrages des Freistaates Preußen mit dem Heiligen Stuhl vom 14. Juni 1929 diesen Vertrag.

Leider haben sämtliche Juristen, Staatsrechtler, Politiker und selbst die ständig das GG immer weiter verschlimmbessernden so genannten Volksvertreter und Bundestagsabgeordneten genau so wenig ordentlich und deutsch korrekt diese Kirchenverträge bearbeitet, wie sie das vernichtende Argument gegen jegliche Rechtsgrundlage in der BRD durch die Streichung von GG Art. 23 a. F. rechtzeitig begriffen haben oder heute erkennen wollen.

Ein Konkordatsbruch durch den Vatikan bedeutet aber auch, dass die katholische Kirche keinen Rechtsanspruch auf Kirchensteuererhebung durch die Finanzamtsstrukturen der BRD ab diesem Vorkommnis gehabt hat.

Die BRD und ihre Erfüllungsgehilfen in Finanzbehörden und Kirchen haben die von ihr beanspruchten Steuerbürger also danach vermutlich in ungerechtfertigter Bereicherungsabsicht, sittenwidriger Schädigungsabsicht und für die Staatsangehörigen des Deutschen Reiches noch angreifbaren, unverjährbaren Betrugshandlungen für die katholische Kirche um hohe Milliardenbeträge in jedem Jahr geprellt.

Mindestens die katholische Kirche ist also seit über 30 Jahren Nutznießer der Völkerrechtsverbrechen gegen das Deutsche Volk der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches und an einer Rechtsstaatlichkeit in Deutschland deshalb vermutlich nicht interessiert.

Die BRD hat demnach also alle von ihr eingezogenen Kirchensteuern für die katholische Kirche wegen sittenwidriger Erhebung ab dem 26.06.1972 zurück zu geben.

Gleichzeitig ist der Nachweis geführt, dass die BRD-Politiker und Juristen die unter polnischer und russischer Verwaltung stehenden Gebiete des Deutschen Reiches durch ihr Handeln nicht nur gefährdet haben, sondern diese definitiv ohne Erläuterungen und Aufklärungen gegenüber den Staatsangehörigen des Deutschen Reiches aufgeben wollten und wollen, um sich zum persönlichen Vorteil den Kriegsgegnern anzudienen und dem Staate Deutsches Reich ungeheueren Schaden zuzufügen.

Für die völkerrechtswidrige Gesetzeslage in Deutschland finden sich zunehmend weitere Beweise, die erkennen lassen, dass sich das Besatzungskonstrukt BRD und dessen Erfüllungsgehilfen in immer größerem Ausmaß an den Völkerrechtsverbrechen gegen die Staatsangehörigen des Deutschen Reiches und das Deutsche Reich beteiligen wollen.

Im Focus 49/2005, S. 13, wird berichtet, dass auf Antrag des Berliner Senats über eine Normenkontrollklage das Bundesverfassungsgericht den Sonderstatus von Berlin aufheben soll.

Das heißt aber nichts anderes, als das die BRD weder souverän noch das Besatzungsrecht ungültig wäre. Und es bestätigt, dass der Berlinstatus nach dem Besatzungsrecht auch noch im Dezember 2005 gilt. Diesen kann das Bundesverfassungsgericht auch nicht ändern, weil ihm dazu schon lange die Rechtsgrundlagen fehlen und es gegenüber Besatzungsrecht nichts zu sagen hat.

Urkundsbeweis und Inaugenscheinnahme: West-Berlin hat einen noch gültigen Sonderstatus

Im übrigen wird auch hier wie in den gesamten öffentlichen Medien der BRD die Desinformation fortgesetzt, weil die Bundesländer der BRD keine Reichsimmobilien beanspruchen dürfen und auch nicht zurückerhalten können. Die BRD-Bundesländer entsprechen nicht den Ländern des Deutschen Reiches und wurden erst 1949 und später u. a. mit abweichender geographischer Erstreckung geformt. Sie haben also niemals Reichsgebiete besessen, sondern waren auf Befehl der Siegermächte reine Verwaltungsstrukturen zur Verwaltung von solchen Gebieten. Diese Reichsimmobilien wurden mit Besatzergewalt erklärtermaßen lediglich vorübergehend besetzt und müssen noch vollständig dem Deutschen Reich nach einer Wiedervereinigung in den Grenzen vom 31.12.1937 zurückgegeben werden.>

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MZW online, Logo

7.8.2015: Bundesregierung bestätigt: Deutsches Reich existiert bis heute!

https://www.mzw-widerstand.com/bundesregierung-bestaetigt-deutsches-reich-existiert-bis-heute/

Bundesregierung bestätigt: Deutsches Reich existiert bis heute! Die gleichgeschalteten deutschen Medien verschweigen diese Sensationsmeldung. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt “Deutsches Reich” nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist[1] die Bundesregierung in ihrer Antwort[2] auf eine Kleine Anfrage[3] der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945. Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der “These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches” erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, “damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann”.

Querverweise:
[1] Bundestag: Aktuelle Meldungen
https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964

[2] Bundesdrucksache: 18/5178
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/051/1805178.pdf

[3] Bundesdrucksache: 18/5033
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/050/1805033.pdf>

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Bewusstscout online, Logo

19.8.2015: Deutsche Politiker sind Angestellte des "US"-Arbeitsamts (!!!)
Deutsche "Politiker" müssen von der USA Corporation (Firma) bestätigt werden
https://bewusstscout.wordpress.com/2015/08/19/deutsche-politiker-muessen-von-der-usa-corporation-firma-bestaetigt-werden/

<Alexander - Krieger des Lichts

Die BRD ist bei UPIK unter der Nr. des amerikanischen Arbeitsamtes gelistet, siehe hier

Werner Peters www.wemepes.ch, ein Insider –  ehemaliger Polizist – nimmt Bezug dahingehen, wie und warum die “Politiker in die USA müssen um sich bestätigen zu lassen – hörenswert!

Er spricht von freundschaftlichen Kontakt zu J. Fischer und Genscher und dadurch einen Zugang zu Akten, Urkunden: wie 2+4 Vertrag, Ernennungsurkunden der Minister mit amerikanischer Unterschrift, Gegenzeichnung..??>

Video: Ehem. Polizist über Akten um J.Fischer & BRD als Firma Skandal? ;-) (5min.37sek.)

Video: Ehem. Polizist über Akten um J.Fischer & BRD als Firma Skandal? ;-) (5min.37sek.)
https://www.youtube.com/watch?v=RBG5m0XlGcY









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